Bericht zur Situation mit dem Freefloating der E Scooter in Waiblingen

Zum 01. Juli 2022 ging eine Vereinbarung der Stadt Waiblingen mit dem E Scooterverleiher LIME in den Probebetrieb!
Darin war es den Nutzern der E-Scooter erlaubt diese an jeder beliebigen Stelle abzustellen!

Ich, als Leiter der Bezirksgruppe Rems-Murr, habe dann versucht über eine E-Mail an den Gemeinderat und die Bürgermeister der Stadt Waiblingen heranzutreten und auf eine Einschränkung der Abstellmöglichkeiten hinzuwirken.
Dieses Vorhaben war leider nicht von Erfolg beschieden. Daher war ich gezwungen mich mit der Redaktion der Waiblinger Kreiszeitung in Verbindung zu setzen. In einem Interview habe ich den Standpunkt von uns sehbehinderten und blinden Nutzern des öffentlichen Raumes dargestellt. Es gab dann einige Leserbriefe von Bürgern und auch Beschwerden an die Gemeinderäte und Stadtverwaltung über das Freefloating der E-Scooter in Waiblingen. In einer Pressemitteilung, die ich erst auf Nachfrage nach einem Pressebericht bekommen habe, wurden diese Verleihmodalitäten zum Februar 2023 wieder verändert. Es läuft immer noch als Versuch!

Nachstehend die Pressemitteilung der Stadt Waiblingen:
E-Roller-Verleih: Änderungen zum 30. Januar
Abstellen nur auf definierten Flächen – Bereich auf Ortschaften ausge-dehnt
Mit den Änderungen zum 30. Januar 2023 wird ein Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Umwelt vom 8. Dezember 2022 umgesetzt. Wichtig war dem Gremium, den Probebetrieb der E-Roller bis September 2023 mit maximal 100 Fahrzeugen fortzuführen und zusätzlich die Möglichkeit zu schaffen, in den Ortschaften die E-Roller zu nutzen.
Ein ganz zentraler Punkt war, das Parken der Roller in geordnete Bahnen zu lenken, so dass es künftig nicht mehr zu einer großen Zahl an unkontrolliert abgestellten derartigen Mobilen in der Stadt kommt. Dies war mit ein wesentlicher Kritikpunkt am E-Roller-Verleih in Waiblingen. Die wichtigsten Änderungen hat die Abteilung Klimaschutz und Umwelt zusammengestellt: von Montag, 30. Januar 2023, an gibt es kein sogenanntes „free floating“ mehr, sondern: ein dichtes Netz an Abstellflächen; dieses wurde in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung definiert. E-Roller vom Anbieter Lime können also ausschließlich auf fest definierten Flächen abgestellt werden.
Dafür wurden in Absprache mit der Stadt 67 Standorte in der Kernstadt und in den Ortschaften festgelegt, die in der Nähe von Knotenpunkten des öffentlichen Personennahverkehrs und im Innenstadtbereich wenige hundert Meter voneinander entfernt liegen.
Die Parkflächen sind in der Lime App gut sichtbar gekennzeichnet. Dies ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern, die derzeit 100 Lime E-Roller in Waiblingen nach wie vor so zu fahren, beziehungsweise abzustellen, dass sie von überall aus ihr Ziel gut und bequem erreichen. In der Kernstadt werden 70 Roller auf 39 Standorte verteilt stehen. In den Ortschaften sind 30 Roller für 28 Standorte vorgesehen. Das neu praktizierte stationäre Konzept ist in dieser Konsequenz einmalig für Lime in Baden-Württemberg: auf ein geordnetes Abstellen der Fahrzeuge kann so eingewirkt werden.
Die Ausleihe eines Lime Scooters kostet 1 Euro zum Entsperren und 25 Cent pro Minute. Auf nicht ordnungsgemäßes Parken außerhalb der festen Abstellflächen wird von 30. Januar an eine Gebühr von 25 Euro erhoben, um die Kosten für das Umparken der Fahrzeuge zu decken.
Mit entsprechenden Hinweisen und Regeln fordert Lime die Nutzenden auf, die Verkehrsregeln einzuhalten. Das heißt, die E-Roller sind nur auf Straßen und Radwegen zu fahren und stets ordnungsgemäß zu parken. Die zulässigen Abstellbereiche sind in der App aufgeführt. Ein Foto vom korrekt geparkten Fahrzeug nach Fahrtende unterstützt das richtige Abstellen.

Also lohnt sich das Bestreben, auf einer selbstbestimmten Teilhabe im öffent-lichen Raum zu bestehen!
Hier stimmt wieder das alte Sprichwort! „Steter Tropfen höhlt den Stein!“

Gerd Widmann, Leiter der Bezirksgruppe Rems-Murr, 13.04.2023