Barrierefreiheit bei Bezahlterminals
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bezahlterminals, egal ob mit Tastatur oder Touchscreen, nur dann vermarktet werden, wenn sie auch von blinden oder seheingeschränkten Menschen selbständig zu bedienen sind.
Zum Tag der Sehbehinderung 2025 zeigte Joachim Klinger von der Firma First Data im Beratungshäusle der Heilbronner Bezirksgruppe des BSV Württemberg, wie verschiedene Terminalhersteller das Thema Barrierefreiheit bei ihren Geräten lösen. Klinger zeigte eine Hardwarelösung mit mechanischer Tastatur, die auf den Touchscreen gelegt wird und reine Softwarelösungen, bei denen ein Piepton signalisiert, wenn die erste „Taste“ des Screens berührt wird.
Im Anschluss an den Vortrag wurde heftig getestet und diskutiert. Fazit: Für blinde und stark sehbehinderte Personen sind die gezeigten Geräte kaum bedienbar. Eine Sprachausgabe der auf den Screens dargestellten Informationen gibt es nicht, Kopfhöreranschlüsse sind noch nicht realisiert. Aus Sicht der Betroffenen müssen die Hersteller der gezeigten Geräte noch einiges tun, um ihre Produkte wirklich barrierefrei zu machen. Joachim Klinger hat jetzt einige gute Ideen im Koffer, die er weitergeben kann.
Martin Haug
Bildbeschreibung: der vollbesetzte Vortragsraum im Beratungshäusle, Foto: privat
Bildbeschreibung: EC-Zahlgerät-Silikonauflage mit Tastatur, Foto: privat
Bildbeschreibung: EC-Zahlgerät mit Tastatur, Foto: privat