Aufgaben und Ziele des Verbandes

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSV Württemberg) ist eine Selbsthilfeorganisation blinder und sehbehinderter Menschen sowie von Personen mit bedrohlichen Augenerkrankungen.

Die Aufgaben des Vereins sind:

  • die berufliche, gesellschaftliche, kulturelle und soziale Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen zu fördern,
  • sich für den Erhalt und die Errichtung von Einrichtungen einzusetzen, die der Bildung blinder und sehbehinderter Menschen dienen,
  • ständige Beratungsstellen für blinde und sehbehinderte Menschen sowie für Patienten mit bedrohlichen Augenerkrankungen zu unterhalten.

Der Verein hat ca. 1.100 (Stand 2018) Mitglieder. Er gliedert sich in 18 Bezirksgruppen. Jede Bezirksgruppe ist für einen oder mehrere Stadt- und Landkreise in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen sowie in den Landkreisen Calw, Freudenstadt, Rottweil und Tuttlingen zuständig.

Um spezifische Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen durchzuführen, gibt es vier Fachgruppen und zwei Abteilungen.

Die Angebote der Fachgruppen richten sich insbesondere an Frauen, Halter von Führhunden sowie berufstätige Mitglieder in den Bereichen Büroberufe und medizinisch-therapeutische Berufe. Die Angebote der beiden Abteilungen wenden sich einerseits an jüngere Mitglieder und andererseits an Eltern sehgeschädigter Kinder. Die Abteilungen sind vereinsübergreifend aktiv und sprechen auch die Mitglieder der in Baden aktiven DBSV-Landesvereine an.

Neben den Aktivitäten in den Bezirks- und Fachgruppen sowie Abteilungen ist die Beratung blinder und sehbehinderter Menschen und deren Angehörige und Freunde eine zentrale Aufgabe. Diese Arbeit wird in den Bezirksgruppen durch unsere ehrenamtlich aktiven Mitglieder wahrgenommen. Diese sind selbst von Sehbehinderung oder Blindheit betroffen, so dass die Beratung im Sinne der Selbsthilfe von Betroffenen für Betroffene erfolgt (Hilfe zur Selbsthilfe).

Ergänzt wird diese ehrenamtliche Beratung durch die hauptamtlichen Berater unserer Teilhabeberatung.

Über die vielfältigen Beratungsangebote können Sie sich in den jeweiligen Rubriken unserer Homepage informieren.

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten in blinden und sehbehindertenspezifischen Angelegenheiten können die Mitglieder unseres Verbandes die Dienste der rbm – Rechte behinderter Menschen - im Rahmen der Mitgliedschaft kostenlos in Anspruch nehmen.

Als Mitglied werden Sie in den Bezirks- und Fachgruppen, sowie Abteilungen bei deren Veranstaltungen und durch regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen in Großdruck, auf DAISY-CD oder in Punktschrift, über das Vereinsleben, Neuheiten auf dem Hilfsmittelsektor und aktuelle Themen informiert.