11.10.2010: Anhörung zu Reform der Rundfunkgebühren: DBSV positioniert sich zur geplanten Abschaffung der Gebührenbefreiung

Liebe Leserinnen und Leser,

heute fand in Berlin eine Anhörung zu der für Januar 2013 geplanten Reform der Rundfunkgebühren statt. Im Zuge der Umstellung von einer Geräte- auf eine Haushaltsabgabe soll die Gebührenbefreiung für behinderte Menschen gestrichen werden. Stattdessen ist in den Plänen der Rundfunkkommission der Länder ein ermäßigter Beitrag in Höhe von monatlich sechs Euro (anstelle von 18 Euro) vorgesehen.

Als Vertreter des DBSV hat sich Vizepräsident Hans-Werner Lange heute im Berliner Rathaus gegen die Abschaffung der Beitragsbefreiung für behinderte Menschen ausgesprochen. "Die Gründe für die bestehende Sonderregelung gelten heute wie zu Zeiten ihrer Einführung vor rund 50 Jahren. Sie soll Menschen mit Behinderung einen Ausgleich dafür bieten, dass sie nur unter erschwerten Bedingungen oder überhaupt nicht an gesellschaftlichen Angeboten teilhaben können. Für blinde und wesentlich sehbehinderte Menschen kommt noch hinzu, dass sie von der Wahrnehmung des Fernsehprogramms zu großen Teilen ausgeschlossen bleiben", erklärte Lange.

Der DBSV nutzt die laufende Diskussion, um eine konsequente Ausweitung des Fernsehangebots mit Audiodeskription zu fordern. Die bisherige Praxis, dass fast ausschließlich Spielfilme und Krimis mit Audiodeskription ausgestattet und in den dritten Programmen vielfach wiederholt werden, entspricht nicht der UN-Behindertenrechtskonvention. Nach Artikel 30 sollen "alle geeigneten Maßnahmen" getroffen werden, um den Zugang zu Fernsehprogrammen in barrierefreien Formaten sicherzustellen. Auf dieser Basis fordert der DBSV, dass in absehbarer Zeit alle Sendungen während der Hauptsendezeiten zwischen 18 und 24 Uhr barrierefrei ausgestrahlt werden.

Hans-Werner Lange machte gegenüber den Rundfunkreferenten der Länder deutlich, dass es allein vom Angebot der Programmanbieter abhängt, ob ein ermäßigter Beitrag von den betroffenen Menschen akzeptiert werden kann oder nicht: "Wir lehnen es ganz klar ab, dass die durch Barrieren benachteiligten Menschen selbst für die Beseitigung der Barrieren zahlen müssen. Erfreulicherweise nehmen wir aber in letzter Zeit wahr, dass die Behindertenrechtskonvention durchaus ihre Wirkung tut. Sollte sich das Fernsehprogramm tatsächlich verbessern und der abgestufte Beitrag doch kommen, lautet unsere Forderung, dass die von behinderten Menschen geleisteten Zahlungen zusätzlich für die Ausweitung barrierefreier Angebote eingesetzt werden müssen. Außerdem ist sicherzustellen, dass Blindenhilfeempfänger und taubblinde Menschen von dem Beitrag freigestellt werden." Um ein tragfähiges Zukunftskonzept für barrierefreies Fernsehen zu entwickeln, bot Lange die aktive Mitwirkung des DBSV an.

Quelle: dbsv-direkt Nr. 52-10, Newsletter des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes.