15.10.2012: BSV Württemberg bietet barrierefreien Schriftverkehr

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg erleichtert für Betroffene den schriftlichen Umgang mit Institutionen.

Foto zum barrierefreien Schriftverkehr

Immer mehr Menschen sind von Sehbehinderung und Blindheit betroffen. Eine Entwicklung, die der demografische Wandel zukünftig verstärken wird. Doch im Alltag ergibt sich vor allem im schriftlichen Austausch mit Behörden für die Betroffenen eine Hürde. Der betroffene Personenkreis hat das Recht, bei Behörden und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen eine barrierefreie Kommunikation anzufordern. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg (BSV Württemberg) in der Fritz-Elsas-Straße in Stuttgart bietet daher für diese Einrichtungen einen Service an, der amtliche oder institutionelle Schreiben zugänglich macht. Blinde und sehbehinderte Menschen haben hierdurch die Möglichkeit, ihr Leben selbstbestimmt zu führen.

Nach Schätzungen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) leben in Deutschland rund 150.000 blinde und etwa eine halbe Million sehbehinderte Menschen. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist jedoch von 1,2 Millionen blinden und sehbehinderten Deutschen auszugehen. Diese Tendenz wird sich im Zuge der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland verstärken: Ein Fünftel der Erblindeten ist über 65 Jahre alt und rund 40 Prozent sind mehr als 80 Jahre alt. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass die Möglichkeit eines barrierefreien Schriftverkehrs zukünftig eine zentrale Rolle einnehmen wird, um den Betroffenen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 21) die größtmögliche Unabhängigkeit in ihrer Lebensführung und ihre Gleichstellung zu sichern. Seit März 2009 ist die UN-Konvention für die Bundesrepublik Deutschland und die Vertragsstaaten verbindlich.

„Unser Verband hat die Aufgabe, alle blinden und sehbehinderten Menschen sowie von Blindheit oder Sehbehinderung bedrohten Menschen zu beraten und zu betreuen. Daher ist uns wichtig, dass blinden und sehbehinderten Menschen ganz im Sinne des Artikels 21b der UN-Konvention gleichberechtigt im Umgang mit Behörden die Verwendung von Brailleschrift und anderen Kommunikationsformen eingeräumt wird“, sagt Wolfgang Müssig, Vorsitzender des BSV Württemberg. Die betroffenen Personen haben den Rechtsanspruch, sich zum Beispiel beim Landratsamt, Sozialamt, Gericht oder anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen anzumelden. Ein Betroffener könnte beispielsweise beim Landratsamt das Anschreiben zu seiner Wertmarke für den Schwerbehindertenausweis in barrierefreier Form anfordern. Der BSV Württemberg bietet aus daher den entsprechenden Einrichtungen an, behördliche oder institutionelle Schreiben in einer barrierefreien Form zugänglich zu machen. In der Regel wird das Anschreiben in Schwarzschrift in die gleichbedeutende Punktschriftform oder in eine speziell formatierte Audio-CD umgewandelt. Das gewünschte Format geht dann wieder an die zuständige Stelle zurück. Die gesamte Dienstleistung unterliegt selbstverständlich dem Datenschutz. „Nur äußerst wenige betroffene Personen sind darüber informiert, dass es die Möglichkeit eines barrierefreien Schriftverkehrs gibt. Daher möchten wir auf diese Tatsache aufmerksam machen“, sagt Wolfgang Müssig.

Behörden, Gerichte und öffentlich-rechtliche Institutionen können sich gerne zum Thema „Barrierefreie Kommunikation“ an unsere Experten wenden:

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Katja Brixner
Telefon: 0711 / 210 60 - 19
Fax: 0711 / 210 60 - 99
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