30.11.2012: mobile Begleitung

Wenn sich ein Hindernis in den Weg stellt ...

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg macht sich stark für Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

Wer hat es noch nicht erlebt, dass ein blinder oder sehbehinderter Mitbürger sich an einer Stadtbahn-Haltestelle im Zentrum Stuttgarts mit dem Blindenstock entlang des Bahnsteiges herantastet und gezielt stehen bleibt, um in den nächsten Zug einzusteigen? Was aber, wenn der Bahnsteig verstellt ist? Jeder Sehende stellt sich die Frage, wie sich ein Betroffener in dieser Situation im öffentlichen Raum orientiert. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg (BSV Württemberg) in Stuttgart möchte die sehende Bevölkerung dafür sensibilisieren, dass Blindenleitstreifen an Orten des Personennahverkehrs für den betroffenen Personenkreis eine maßgebliche technische Hilfe für ihre Orientierung darstellen. Denn viele Bürger sind sich der Bedeutung dieser Leitsysteme oft gar nicht bewusst.

Ende der 1980er-Jahre gab es bereits die ersten Versuche, an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs Blindenleitstreifen anzubringen. „Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Baden-Württemberg ist in §7, Absatz 2, geregelt, dass neue öffentliche Straßen, Verkehrsanlagen und neue Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr barrierefrei zu gestalten sind“, sagt Winfried Specht, stellvertretender Vorsitzender des BSV Württemberg.

Zweck der Leitstreifen ist es, den Bereich zu kennzeichnen, in dem sich Betroffene in sicherem Abstand von der Bahnsteigkante bewegen können. Sie geben auch den Verlauf des Bahnsteiges an. Zudem unterscheiden sich die Bodenindikatoren in ihrer Oberfläche vom umgebenden Belag. Zwei Muster – Rippen und Noppen – geben Orientierung. Die Rippen können eine Gehrichtung anzeigen. Die Noppen machen auf Abzweige oder Gefahren aufmerksam, indem sie durch ihre Anordnung dafür sorgen, dass der Blindenstock an ihnen hängen bleibt. Im Straßenraum eingesetzt führen sie zu Fußgängerüberwegen, größeren Freiflächen oder weisen auf Gebäudeeingänge hin. Durch Hindernisse auf diesen Leitstreifen oder Passanten, die sich in unmittelbarer Nähe aufhalten, wird die Orientierung blinder und sehbehinderter Menschen erschwert. „Im öffentlichen Raum tragen Leitstreifen wesentlich zur Sicherheit und besseren Orientierung blinder und sehbehinderter Menschen bei. Daher möchten wir unsere sehenden Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gastronomie und den Handel darum bitten, diese Leitstreifen von Gepäckstücken (Haltestellen), Auslagen und Möblierungen freizuhalten“, so Winfried Specht, Experte für Umwelt und Verkehr. Mitbürger, öffentliche Träger, der Handel sowie Planer, Architekten und alle Interessierten können sich gerne zum Thema „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“ an unseren Experten für Umwelt und Verkehr wenden:

Winfried Specht
Telefon 0711 / 636 2861 oder per 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.
Lange Str. 3
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 210 60 - 0
Fax: 0711 / 210 60 - 99
SISSY-Telefonnummer: 0711 / 210 60 - 61
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