19.12.2014: Landtag verabschiedet Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Noch während der Landesbehindertenbeirat tagte, beschloss der Landtag einige hundert Meter entfernt das Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Es tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Erstmals gibt es die gesetzliche Verpflichtung, in den 44 Stadt- und Landkreisen haupt- oder ehrenamtliche unabhängige Kreisbehindertenbeauftragte zu bestellen. Die Kosten von bis zu 2,8 Mio. Euro / Jahr übernimmt das Land. Das Sozialministerium erarbeitet nun eine Rechtsverordnung, in der die Details dazu geregelt werden.

Unter www.landtag-bw.de/cms/home/mediathek/videos.html?mid=72cb2d47-7335-4b09-a559-eaf5a4b06a25 können Sie die Beratung (2. Lesung) im Landtag verfolgen. Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie unter http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Menschen_mit_Behinderungen/LBGG_Gesetzesbeschluss_17-12-2014.pdf. Grundlage der Beratung war u.a. die Beratung im Sozialausschuss des Landtags am 26. November 2014. In deren Mittelpunkt stand u.a. die Finanzierung der Kreisbehindertenbeauftragten durch das Land (Haushaltstitel 684 76 - Zuschüsse und Projekte für Maßnahmen an sonstige Träger - Maßnahmen zur Inklusion). Nachzulesen unter www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/6000/15_6171_D.pdf. Die FDP/DVP-Fraktion trägt das Gesetz in weiten Teilen mit, lehnt aber die Regelungen zu den Kreisbehindertenbeauftragten und deren Finanzierung durch das Land ab. Mehr dazu unter http://fdp-dvp.de/pressemitteilungen/haussmann-finanzierungstrick-raubt-dem-landes-behindertengleichstellungsgesetz-den-noetigen-schub-2/.

Die Pressemitteilung des Sozialministeriums finden Sie unter http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landtag-verabschiedet-gesetz-zur-gleichstellung-von-menschen-mit-behinderungen/. „Kurz gefragt“ ist ein Interview mit Sozialministerin Altpeter überschrieben. Sie finden dies unter http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/meldung/.