18.06.2015: Auf dem Weg zum gemeinsamen Lernen

Ab dem kommenden Schuljahr können Kinder mit und ohne Behinderung in Baden-Württemberg gemeinsam zur Schule gehen und zusammen unterrichtet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Kultusminister Andreas Stoch heute in den Landtag eingebracht hat.

Die Sonderschulpflicht für Kinder mit Behinderung gehört im Südwesten bald der Vergangenheit an: „Eltern sollen selbst entscheiden können, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einer Sonderschule lernen soll“, sagte Stoch. Dabei werde man die Eltern nicht alleine lassen, sondern sie umfassend beraten, damit sie die richtige Wahl für ihr Kind treffen könnten.

„Inklusion ist die Aufgabe aller Schularten“, machte der Kultusminister deutlich. Von dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe kann es keine Ausnahmen geben.“ Gleichzeitig werde aber nicht an jeder einzelnen Schule im Land von heute auf morgen inklusiver Unterricht möglich sein. „Aber jede Schule ist aufgefordert, sich auf den Weg zu machen.“

Zusätzliche Lehrkräfte für inklusiven Unterricht

Damit der gemeinsame Unterricht gelingt und allen Kindern – egal, ob mit oder ohne Behinderung – gerecht wird, stellt die Landesregierung allein für das kommende Schuljahr 200 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung; im Endausbau seien es dann über 1.350 Stellen, so Stoch. Und auch für die Zusatzkosten, die bei den Gemeinden als Schulträger anfallen, habe man in Abstimmung mir den Kommunalen Landesverbänden eine gute Lösung gefunden.

„Ich bin überzeugt davon, dass wir es schaffen, dass das Miteinander von Kindern mit und ohne Behinderung in der Schule auf lange Sicht zur Normalität werden kann“, sagte Stoch.

Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Der Kultusminister  betonte, dass es bei der Inklusion um nicht mehr und nicht weniger gehe als um die Frage, was unsere Gesellschaft in ihrem Inneren zusammenhält. „Es geht um Werte und Grundüberzeugungen, die unser Land zu dem machen, was es ist: ein weltoffenes und tolerantes Gemeinwesen, in dem jedem Menschen das gleiche Recht zusteht, Teil dieser Gesellschaft sein zu können.“

Quelle: Land Baden-Württemberg