Computer und Internet

Probleme beim Internetzugang
Accessibility
Richtlinien für Web-Inhalte

Probleme beim Internetzugang

Ein Großteil des bestehenden Internetangebots, das sich an alle Nutzer richtet, ist nur bedingt für Blinde und Sehbehinderte nutzbar. Viele blinde und sehbehinderte Menschen wollen das Angebot des Internets nutzen und sind dabei auf Hilfsmittel wie Screenreader, Braillezeile oder Screen-Magnifier angewiesen. Die effektive Nutzung dieser Hilfsmittel setzt allerdings eine rücksichtsvolle Programmierung seitens der Webdesigner voraus.

Erste positive Ansätze gibt es bereits im Bereich der Hochschulen. Wie ein Rundschreiben der Hochschul-Rektoren-Konferenz, das uns Herr Hermann (FH-Ulm) freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat, zeigt, sind durchaus Bestrebungen vorhanden, die es behinderten Menschen ermöglichen sollen, ungehindert alle zur Verfügung stehenden Bildungsmöglichkeiten zu nutzen.
Grundsätzlich gilt: Barrierefrei sind solche Webseiten, die bei ausgeschalteten Grafiken inhaltlich keine Einbußen zu verzeichnen haben.

Accessibility

Richtlinien für das so genannte barrierefreie Internet gibt es genügend. In Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Initiative (www.bmwi.de) in die Welt gerufen, die inhaltlich mit vielen Initiativen - auch im Ausland - konform geht. International hat sich für "Internet ohne Barrieren" der Begriff "Webaccessibility" eingebürgert. Initiiert wurden die Richtlinien vom W3-Consortium (www.w3c.org) und von der Web Accessibility Initiative (www.w3.org/wai).

Das World Wide Web Consortium (W3C) ist die höchste "Instanz" für Entwicklungen im WWW. Organisiert wird dieses Gremium von Fachleuten des MIT Laboratory for Computer Science (USA), des National Institute for Research in Computer Science and Control (Frankreich) und der Keio University (Japan). Das Konsortium besteht aus über 235 zum Teil sehr namhaften Vertretern der Software-Industrie wie Microsoft oder Adobe. Hauptaufgabe des W3C ist es, Standards wie HTML zu definieren und für deren weitere Entwicklung und Kompatibilität zu sorgen. Eine Untergruppierung, die für die Zugänglichkeit in den W3C-Standards zuständig ist, ist die Web Accessibility Initiative (WAI). Sie legt die Standards für barrierefreies Webdesign innerhalb des W3-Consortiums fest, die seit dem Jahre 1997 erstmals in HTML 4.0 als Internet-Norm umgesetzt wurden.

Der Bedarf seitens der Behinderten, die Möglichkeiten des Internets zu nutzen, besteht in großen Maße. Bedenkt man, dass in Deutschland über 8 Millionen behinderte Menschen, davon 6,6 Millionen mit einer Schwerbehinderung leben, ist es offensichtlich, dass ein großes Bedürfnis und Potenzial besteht, sich möglichst unkompliziert Zugang zum Internet zu verschaffen.

Das Internet eröffnet neue Chancen und Wege zur selbstbestimmten Teilhabe am sozialen, beruflichen und kulturellen Leben. Das Internet gilt als das Kommunikationsmedium der Zukunft. Wer keinen Zugang findet, kann vor allem beruflich leicht ins Abseits geraten. Von dieser Gefahr sind behinderte Menschen besonders betroffen.

Richtlinien für Web-Inhalte

Im Internet gibt es eine große Anzahl von Ratgeber-Seiten zum Thema barrierefreies Internet, die größtenteils die Richtlinien des W3C als Basis haben, oft aber die Thematik vereinfacht aufbereiten und wiedergeben. Die folgenden 14 Richtlinien stützen sich ebenfalls auf die Richtlinien des W3C, weil sie durch die Bedeutung der Institution als höchste Instanz im Web Allgemeingültigkeit besitzen.

Richtlinie 1:
Stellen Sie äquivalente Alternativen für Audio- und visuellen Inhalt bereit.
Menschen mit Sehbehinderung können häufig Bilder, Grafiken oder Animationen nicht nutzen, weil sie die visuellen Informationen nicht verarbeiten können. Der HTML 4 -Standard stellt mehrere Hilfen zur Verfügung, um Bilder und Grafiken mit alternativen Texten, Erläuterungen zur Funktion oder Beschreibungen anzubieten. Der Alternativtext sollte jedoch die gleiche Funktion erfüllen wie das Objekt selbst. Multimediale Elemente können ebenso durch Alternativen in Textform ergänzt werden. Somit können diese Informationen sowohl behinderten Besuchern als auch Besuchern ohne das erforderliche Plug-In zur Verfügung gestellt werden. Als Beispiel sei Flash genannt, für dieses als Alternative immer eine äquivalente Textversion bereitgestellt werden sollte.

Richtlinie 2:
Verlassen Sie sich nicht auf Farbe allein. Wenn Farbe allein als Träger von Information oder zur Orientierung benutzt wird, können Menschen, die bestimmte Farben nicht unterscheiden können und Benutzer von Geräten ohne Farbe oder mit nichtvisueller Anzeige die Information nicht wahrnehmen. Etwa zehn Prozent der männlichen Bevölkerung sind farbenblind und können mit Anweisungen wie "Klicken Sie auf den roten Button" nichts anfangen. Ähneln sich Vordergrund- und Hintergrundfarben zu sehr, kann es vorkommen, dass bei der Darstellung auf Schwarzweiß-Monitoren der Kontrast zu gering ausfällt und damit die Lesbarkeit extrem eingeschränkt wird.

Richtlinie 3:
Verwenden Sie Markup und Stylesheets und tun Sie dies auf korrekte Weise.
Inkorrekte Verwendung von Markups, entgegen der Spezifikation, beeinträchtigt die Zugänglichkeit. Der falsche Gebrauch von Markups für Präsentationseffekte (z. B. die Verwendung einer Tabelle für Layout oder einer Überschrift, um die Schriftgröße zu ändern) macht es für Benutzer von spezialisierter Software schwer, den Aufbau einer Seite zu verstehen oder in ihr zu navigieren. Außerdem beschleunigen Stylesheets die Ladezeiten der Seiten erheblich.

Richtlinie 4:
Verdeutlichen Sie die Verwendung natürlicher Sprache. Sind Abkürzungen und Änderungen der Muttersprache nicht kenntlich gemacht, so können sie unter Umständen von den Screenreadern nicht richtig entziffert und damit nicht richtig vorgelesen werden, bzw. von Braillezeilen nicht korrekt dargestellt werden. Darum sollten Entwickler von Inhalten die Änderungen der natürlichen Sprache in einem Dokument kennzeichnen, damit Sprachgeneratoren und Blindenschrift-Geräte automatisch zur neuen Sprache wechseln können, wodurch das Dokument zugänglicher für mehrsprachige Benutzer wird.

Richtlinie 5:
Erstellen Sie Tabellen, die geschmeidig transformieren. Tabellen sollten nur dann Verwendung finden, wenn in ihnen tatsächlich tabellarische Daten ("Datentabellen") gekennzeichnet werden sollen. Entwickler von Inhalten sollten es vermeiden, sie für das Seitenlayout zu verwenden ("Layout-Tabellen"). Von der Verwendung von Tabellen wird grundsätzlich abgeraten, da sie, gleichgültig zu welchem Zweck, immer Probleme für die Benutzer von Screenreadern darstellen.

Richtlinie 6:
Sorgen Sie dafür, dass Seiten, die neue Technologien verwenden, geschmeidig transformieren.
Seiten sollten auch dann zugänglich sein, wenn neuere Technologien nicht unterstützt werden oder abgeschaltet sind. Entwickler können durchaus neue Technologien zum Einsatz bringen, um beispielsweise Probleme zu lösen, die von existierenden Technologien aufgeworfen werden. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass ihre Seiten weiterhin funktionieren, wenn ältere Browser zum Einsatz kommen oder wenn Benutzer sich entscheiden, Features abzuschalten.

Richtlinie 7:
Sorgen Sie für eine Kontrolle des Benutzers über zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts.
Manche Menschen mit kognitiven oder visuellen Behinderungen sind nicht in der Lage, bewegten Text schnell genug oder überhaupt zu lesen. Bewegung kann auch so stark ablenken, dass der Rest der Seite für Menschen mit kognitiven Behinderungen unlesbar wird. Für Screenreader stellt bewegter Text ebenso eine unüberwindbare Hürde dar, wie für Braillezeilen.

Richtlinie 8:
Sorgen Sie für direkte Zugänglichkeit eingebetteter Benutzerschnittstellen.
Die Benutzerschnittstelle sollte so konzipiert sein, dass sie den Prinzipien zugänglichen Designs folgt. Das heißt die Websites sollten auf jeder Rechnerplattform und von jedem Browser gleich oder zumindest ähnlich dargestellt werden. Auch Elemente wie Scripts oder Applets sollten so programmiert werden, dass sie direkt zugänglich oder an anderer Stelle verfügbar sind.

Richtlinie 9:
Wählen Sie ein geräteunabhängiges Design. Geräteunabhängiger Zugriff bedeutet, dass der Benutzer mit dem Benutzeragenten oder Dokument über sein bevorzugtes Eingabegerät oder Ausgabegerät umgeht (Maus, Tastatur, Sprache, Kopfstab oder sonstiges). Wenn zum Beispiel ein Kontrollelement eines Formulars nur mit einer Maus oder einem anderen Zeigegerät aktiviert werden kann, wird jemand, der die Seite nicht sieht, oder Spracheingabe oder ein anderes zeigerloses Eingabegerät benutzt, nicht in der Lage sein, das Formular zu benutzen. Allgemein sind Seiten, die eine Bedienung über die Tastatur erlauben, auch über Spracheingabe oder eine Kommandozeilen-Schnittstelle zugänglich.

Richtlinie 10:
Verwenden Sie Interimslösungen. Ältere Browser erlauben beispielsweise keine Navigation zu leeren Textboxen. Ältere Screenreader lesen Listen von aufeinander folgenden Links als einen einzigen Link. Der Zugriff auf diese aktiven Elemente ist daher für viele sehr schwierig bis unmöglich. Pop-Up-Menüs oder der Wechsel vom aktuellen Fenster zu einem anderen, kann auf viele sehbehinderte Nutzer eine desorientierende Wirkung haben, da sie ja nicht sehen können, was passiert ist.

Richtlinie 11:
Verwenden Sie W3C-Technologien und -Richtlinien. Viele Nicht-W3C-Formate (z. B. PDF, Shockwave o. Ä.) erfordern zum Betrachten entweder Plug-Ins oder eigenständige Anwendungen. Oft erlauben diese Formate kein Betrachten oder keine Navigation mit Standard-Benutzeragenten (einschließlich assistiver Technologien). Die Vermeidung proprietärer Technologien wird in der Tendenz, Seiten für mehr Menschen besser zugänglich machen, unter Verwendung einer breiteren Palette von Hardware und Software.

Richtlinie 12:
Stellen Sie Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereit.
Die Gruppierung von Elementen und die Bereitstellung von Kontext-Informationen über die Beziehungen zwischen Elementen können für alle Benutzer nützlich sein. Komplexe Beziehungen zwischen Teilen einer Seite sind möglicherweise für Menschen mit kognitiven Behinderungen und Menschen mit visuellen Behinderungen schwer zu interpretieren.

Richtlinie 13:
Stellen Sie klare Navigationsmechanismen bereit. Die Bereitstellung von Navigationsmechanismen (idealerweise textbasiert), Informationen zur Orientierung, Navigationsleisten, eine Sitemap usw. erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person auf einer Site das findet, was sie sucht. Klare und konsistente Navigationsmechanismen sind wichtig für Menschen mit kognitiven Behinderungen oder Blindheit und kommen allen Benutzern zugute.

Richtlinie 14:
Sorgen Sie dafür, dass Dokumente klar und einfach gehalten sind. Dokumente sollten klar und einfach gehalten sein, damit sie leichter zu verstehen sind. Konsistentes Seitenlayout, deutliche Grafiken und eine leicht verständliche Sprache kommen allen Benutzern zugute. Sie sind aber vor allem auch eine besondere Hilfe für Menschen mit kognitiven Behinderungen, die Schwierigkeiten beim Lesen haben. Die Verwendung einer klaren und einfachen Sprache fördert effektive Kommunikation nicht nur mit behinderten Menschen sondern auch mit Nicht-Muttersprachlern.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die verbindliche Richtlinie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0.