Jahresbericht 2022 (PDF-Datei, 205 KB)
Jahresbericht 2021
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Jahresbericht 2020
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Jahresbericht 2019
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Jahresbericht 2016
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Jahresbericht 2013 (PDF-Datei, 79 KB)
Jahresbericht 2012 (PDF-Datei, 60 KB)
Jahresbericht 2011 (PDF-Datei, 59 KB)
Jahresbericht 2010 (PDF-Datei, 58 KB)
Jahresbericht 2009 (PDF-Datei, 88 KB)
Jahresbericht 2008 (PDF-Datei, 85 KB)
Jahresbericht 2007 (PDF-Datei, 88 KB)
Jahresbericht 2006 (PDF-Datei, 86 KB)

Dr. Monika StolzDer Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg e.V. kann auf eine 100jährige Geschichte zurückschauen. Zu diesem runden Jubiläum gratuliere ich dem Verein herzlich.

Blinde Menschen gründeten im Jahre 1909 den Württembergischen Blindenverein e.V. als Vorgänger des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Ost-Baden-Württemberg e.V.
Der selbst blinde Dr. Dr. Rudolf Kraemer aus Heilbronn gab damals die Initialzündung zur Gründung dieser für blinde und sehbehinderte Menschen so wichtigen Vereinigung.

Aufgabe des Verbandes ist die berufliche, gesellschaftliche, kulturelle und soziale Eingliederung von blinden und sehbehinderten Menschen in die „sehende Welt“. Damit ist der Verband in den letzten 100 Jahren zu einer tragenden Säule und festen Größe in der Selbsthilfe geworden.

Derzeit findet das Verbandsleben der 1.650 Mitglieder innerhalb von 24 Bezirks- und Fachgruppen statt.
Durch seine Arbeit für ein selbstverständliches Miteinander von blinden und sehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern trägt der Verband in vorbildlicher Weise zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

Ich darf Ihnen versichern, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg auch in den kommenden Jahren für den Verband und seine sehbehinderten Mitglieder ein aufgeschlossener und verlässlicher Ansprechpartner bleiben wird.

In diesem Sinne wünsche ich, dass das bewährte Miteinander und Füreinander auch die Zukunft des Verbandes auszeichnet.

Den Organisatoren und Mitgliedern danke ich für ihr ehrenamtliches Engagement zum Wohle unserer blinden und sehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Dr. Monika Stolz
(Sozialministerin des Landes Baden-Württemberg)

Günther Oettinger1909 als Württembergischer Blindenverein e.V. gegründet, feiert der jetzige Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg e.V. in diesem Jahr sein 100jähriges Bestehen. Zu diesem runden Geburtstag gratuliere ich sehr herzlich.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg e.V. ist eine wichtige Selbsthilfeorganisation für blinde und sehbehinderte Menschen in unserem Land. Mit seinen 1650 aktiven Mitgliedern steht er Blinden und Sehbehinderten sowie deren Angehörigen und Freunden mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus ist er eine Anlaufstelle für Menschen, die von einer Erblindung oder Sehbehinderung bedroht sind. Sein Ziel ist es, betroffenen Menschen den Alltag zu erleichtern und den Austausch untereinander zu fördern. So bringt der Blinden- und Sehbehindertenverband vierteljährlich den „Vereinsbote“ heraus, über welchen alle Mitglieder über neueste Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte, über das Verbandsgeschehen, aber auch zu sämtlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens informiert werden. Mit seinen 24 Bezirksgruppen und 4 Fachgruppen ist der Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg e.V. zu einer wichtigen Institution in Baden-Württemberg geworden.

Um den speziellen Bedürfnissen blinder und sehbehinderter Menschen gerecht zu werden, arbeitet der Verband auch mit Partnern wie der Nikolauspflege in Stuttgart zusammen. Ganz individuell können so alltägliche Dinge wie die Bedienung eines Telefons oder bestimmte Tätigkeiten im Haushalt trainiert werden. Zudem werden innerhalb des Verbandes Feiern und Stammtische organisiert. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg e.V. engagiert sich vorbildlich für die berufliche, gesellschaftliche, kulturelle und soziale Eingliederung Sehbehinderter und blinder Menschen in Baden-Württemberg.

In diesem Sinne wünsche ich allen interessierten Leserinnen und Lesern dieser Festschrift zum 100. Bestehen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Ost-Baden-Württemberg e.V. viel Freude bei der Lektüre dieses Bandes. Dem Verband selbst sowie allen Mitgliedern danke ich für ihr vorbildliches soziales Engagement in unserem Land. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Günther H. Oettinger
(Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg)

Luise KöhlerEs ist wichtig, dass es den Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg gibt, der sich seit nun 100 Jahren für die Rechte und Belange von seheingeschränkten Menschen einsetzt.

Für die Feierlichkeiten am Jubiläumstag und im Jahr 2009 wünsche ich viel Erfolg und weiterhin gutes Gelingen für die wichtige Arbeit.

Eva Luise Köhler
(Gattin des Bundespräsidenten)

Annemarie GriesingerEs ist mir eine besondere Ehre und Freude, dass ich um die Übernahme der Schirmherrschaft für das 100jährige Bestehen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Ost-Baden-Württemberg e.V. gebeten wurde. Gerne entspreche ich hier der Bitte des Vorsitzenden dieses Selbsthilfeverbandes und übernehme die Schirmherrschaft für dieses große Jubiläum.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg e.V. vertritt die Belange blinder und sehbehinderter Menschen in hervorragender und selbstloser Art und Weise, wie es in der heutigen Zeit selten geworden ist.

Dieser Verband ist eine Selbsthilfeeinrichtung, welche durch die Betroffenen selbst gestaltet und nach außen vertreten wird. Es handelt sich speziell bei Blinden und Sehbehinderten um eine Minderheit aus den Reihen der schwerbehinderten Menschen in Baden-Württemberg und in Deutschland, welcher viel mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.

Die heutigen technischen Möglichkeiten machen es Blinden und Sehbehinderten möglich, die Anforderungen eines normalen Arbeitsplatzes nahezu vollständig zu erfüllen. Dies sollte in der Arbeits- und Sozialpolitik viel mehr Bedeutung erhalten.

Ich wünsche dem Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg e.V. weiterhin ein erfolgreiches Wirken und alles erdenklich Gute für viele weitere Jahre seines Bestehens.

Es grüßt

Annemarie Griesinger
(Sozialministerin a. D. des Landes Baden-Württemberg)

Das Aufgabengebiet der Verbandsgeschäftsstelle (VGS) ist sehr vielfältig. Neben den allgemeinen Verwaltungsaufgaben und der Durchführung von Projekten ist sie Anlaufstelle in Angelegenheiten, die blinde und sehbehinderte Menschen sowie von Blindheit und Sehbehinderung bedrohte Menschen betreffen. Gerne dürfen sich die betroffen Menschen oder deren Angehörige und Freunde mit ihren Anliegen vertrauensvoll an die VGS wenden. 

Termine der Verbandsgeschäftsstelle

Susanne Vlazny

Frau Vlazny ist als Geschäftsführerin für die Leitung der Verbandsgeschäftsstelle zuständig. Sie verfügt über einen langen Erfahrungsschatz in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Gremienarbeit. Zu Ihren Aufgaben zählen die Organisation der Arbeitsabläufe in der Verbandsgeschäftsstelle und die Vertretung des Verbandes nach außen gegenüber Entscheidungsträgern in Politik, Behörden und Wirtschaft sowie gegenüber Kooperations- und Geschäftspartnern.

Kontakt:
Telefon: 0711 / 210 60 - 20
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Sabine Backmund

Frau Backmund ist zuständig für das Verbandsprojekt „Initiative zur Förderung der Selbstbestimmung Sehbehinderter im Alltag“  (Initiative „SiA“) und ist Mitglied der Lenkungsgruppe „Blickpunkt Auge – Rat und Hilfe bei Sehverlust“.

Als Augenoptikermeisterin und „anerkannte Fachberaterin für Sehbehinderte" (WVAO) verfügt sie über Fachkompetenz und Erfahrung in den Bereichen Low Vision, Diagnostik und Hilfsmittelberatung. Zu diesen Themen unterstützt und informiert Frau Backmund Ratsuchende und deren Angehörige und vermittelt an die betreffenden regionalen "Blickpunkt Auge Beratende". Ebenso steht Frau Backmund für Vorträge und Schulungen im Rahmen des Projektes zur Verfügung.

Kontakt: 
Telefon: 0711 – 210 60-22
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Cornelia Otterbach

Frau Otterbach ist zuständig für die anfallenden Verwaltungsangelegenheiten, erledigt Anfragen, führt die Mitglieder- und Haftpflichtdatei einschl. der Beitragsbearbeitung. Ferner ist Frau Otterbach für die Zuarbeit der gesamten Buchhaltung verantwortlich.

Kontakt:
Telefon: 0711 / 210 60 - 15
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Katja Brixner

Frau Brixner arbeitet in der Redaktion des Vereinsboten mit und erstellt sowohl die Druckvorlage als auch die Audio-Version der Mitgliederzeitschrift. Sie ist für die barrierefreie Umwandlung von Bescheiden von Behörden zuständig.  Frau Brixner betreut den Begleitservice und vermittelt die ehrenamtlichen Helfer/innen nach Anforderung an die Mitglieder. Aktualisierungen auf der Internetseite gehören ebenso zu ihrem Aufgabenbereich.

Kontakt:
Telefon: 0711 / 210 60 - 19
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Beate Matt

Frau Matt ist verantwortlich für den Punktschriftausdruck in der Geschäftsstelle. Sie leitet die Telefonzentrale und ist für anfallende Aufgaben im Sekretariat zuständig. Bei Fragen rund ums Thema Hilfsmittel, Broschüren und bei allgemeinen Auskünften hilft Frau Matt sehr gerne weiter.

Kontakt:
Telefon: 0711 / 210 60 - 0
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Die Delegiertenversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Verbandes. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

Die Delegiertenversammlung besteht aus

  • den Delegierten,
  • dem Vorstand,
  • den Leitern der Bezirksgruppen und deren Stellvertreter,
  • den Leitern der Fachgruppen und deren Stellvertreter sowie
  • den Leitern der Abteilungen und deren Stellvertreter.

Wieviele Delegierte eine Bezirksgruppe in die Delegiertenversammlung entsendet, richtet sich nach der Anzahl ihrer ordentlichen Mitglieder.

Die Delegiertenversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben:

  1. Wahl und Abberufung des Vorstands oder einzelner Mitglieder des Vorstandsgremiums,
  2. Entgegennahme und Genehmigung
    a) des Jahresberichts und
    b) der Jahresabrechnung,
  3. Entlastung des Vorstands unter Berücksichtigung des § 34 BGB,
  4. Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft nach Maßgabe des § 5 Absatz 2 dieser Satzung,
  5. Festlegung des Mitgliedsbeitrages nach Maßgabe des § 6 dieser Satzung sowie Erlass und Änderung der Beitragsordnung,
  6. Beschlussfassung über bei der Delegiertenversammlung eingebrachte Anträge, soweit sie die allgemeinen Richtlinien der Verbandsarbeit betreffen,
  7. Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
  8. Beschlussfassung über die Auflösung des Verbands oder die Änderung der Verbandszwecke,
  9. Wahl der Delegierten für den Verbandstag des Landesblinden- und sehbehindertenverbandes Baden-Württemberg e.V. nach dessen Satzung,
  10. Beschlussfassung über die Regelung zur finanziellen Ausstattung der Untergliederungen,
  11. Beschlussfassung über die Festlegung der Entschädigung für ehrenamtliche Mitarbeiter des Verbandes (unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 8 Absatz 4 dieser Satzung) und
  12. Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung für Vorstandsmitglieder gemäß § 8 Absatz 4.

Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung werden von den Vorsitzenden des Verbandes umgesetzt.

Die Einzelheiten zur Delegiertenversammlung sind in den §§ 8 und 9 der Verbandssatzung geregelt.

Die Aufgaben dieses Gremiums sind in § 12 der Satzung des Verbandes näher erläutert.

Der Verwaltungsrat besteht aus den Leitern der Bezirks- und Fachgruppen sowie Abteilungen und deren jeweiligen Stellvertreter, dem Vorstand, den nach § 10 dieser Satzung Beauftragten und den Geschäftsführern.
Der Verwaltungsrat ist das Organ zwischen Delegiertenversammlung und Vorstand.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Beratung des Wirtschaftsplanes für das nächstfolgende Jahr,
  • Bildung von Sonderausschüssen, in welchen mindestens ein Vorstandsmitglied vertreten sein muss,
  • Vorschlag von Kandidaten zur Wahl des Vorstandes in einer Delegiertenversammlung,
  • Benennung bzw. Entbindung von Beauftragten für bestimmte Angelegenheiten.

Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und die Gremiumsmitglieder werden von der Delegiertenversammlung in geheimer Wahl auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten jeder für sich allein den Verband gerichtlich und außergerichtlich als Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie führen die Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Vorstands aus, besorgen, soweit keine Geschäftsführer bestellt sind, die laufenden Geschäfte und nehmen die dem Vorsitzenden sonst durch diese Satzung übertragenen Befugnisse wahr. Der Vorstand hat über alle Angelegenheiten des Verbandes, die nicht ausdrücklich durch die Satzung anderweitig zugewiesen sind, zu entscheiden.

SISSY-Telefonnummer für Informationen aus dem Vorstand: 0711 / 210 60 - 88
Termine des Vorstandes

Angelika MoserEhrenvorsitzende:
Angelika Moser

E-Mail: moser(at)bsv-wuerttemberg.de
Beauftragte des Vorstands für Senioren, Freizeiten sowie Erbschaften/Nachlässe

 

 
Vorstand 2023 - 2027

Arne JönsVorsitzender:
Arne Jöns
Tel.: 0711 5160486
Handy: 0152 59974917
E-Mail: joens(at)bsv-wuerttemberg.de
Beauftragter des Vorstands für Öffentlichkeitsarbeit, Schule & Bildung sowie Erbschaften/Nachlässe


Sommerstellvertretender Vorsitzender:
Jürgen Sommer
E-Mail: sommer(at)bsv-wuerttemberg.de
Beauftragter des Vorstands für Digitalisierung


Andrea KurzVorstandsbeisitzerin:
Andrea Kurz

E-Mail: kurz(at)bsv-wuerttemberg.de
Beauftragte des Vorstands für themenbezogene Öffentlichkeitsarbeit


Gerd WidmannVorstandsbeisitzer:
Gerd Widmann

E-Mail: widmann(at)bsv-wuerttemberg.de 
Beauftragter des Vorstands für Hilfsmittel


deglerVorstandsbeisitzerin:
Simone Degler-Wahl

E-Mail: degler-wahl(at)bsv-wuerttemberg.de
Beauftragte des Vorstands für die Belange der Bezirks- und Fachgruppen sowie Abteilungen


Herr MuellerVorstandsbeisitzer:
Ralf Müller
E-Mail: mueller(at)bsv-wuerttemberg.de
Beauftragter des Vorstands für Barrierefreiheit, Umwelt und Verkehr


Herr ZimmermannVorstandsbeisitzer
Thomas Zimmermann
E-Mail: zimmermann(at)bsv-wuerttemberg.de
Beauftragter des Vorstands für Digitalisierung


Weitere Beauftragungen

Beauftragung für Öffentlichkeitsarbeit
Vorstandsgremium
E-Mail: oeffentlichkeit(at)bsv-wuerttemberg.de

Beauftragte für Menschen mit Sehbehinderung
Frau Carolin Mischke
E-Mail: mischke(at)bsv-wuerttemberg.de

Beauftragte für Schule & Bildung
Frau Bianka Haacker
E-Mail: haacker(at)bsv-wuerttemberg.de

Beauftragter für Barrierefreiheit, Umwelt und Verkehr
Herr Winfried Specht
E-Mail: specht(at)bsv-wuerttemberg.de

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Am 27. Juni 1909 wurde in Stuttgart der Württembergische Blindenverein e.V. (WBV) - jetzt Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. - ins Leben gerufen. Der Jurastudent Rudolf Kraemer aus Heilbronn hatte zur Gründungsversammlung eingeladen. Von 63 Vereinsmitgliedern nahmen 38 an der Gründungsversammlung im Hotel „Herzog Christoph“ in Stuttgart teil.
Anlässlich der Gründung des Vereins wies Rudolf Kraemer auf die Notwendigkeit einer Selbsthilfeorganisation der Blinden in Württemberg hin. Er zeigte weiterhin klar Zweck und Ziele des Vereins auf: „Blinde sollen für Blinde tätig sein“. Blinde Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, wurden zu diesem Zeitpunkt als „Ordentliche Mitglieder“ aufgenommen.

Der Gründungsversammlung wurden zwei Anträge zur Beschlussfassung vorgelegt:

  • König Wilhelm von Württemberg wird angefragt, ob er das Protektorat für den Verein übernehmen wird.
  • Der Verein verleiht die Ehrenmitgliedschaft an die taubblinde Schriftstellerin Helen Keller (USA).

König Wilhelm antwortete freundlich auf das an ihn gerichtete Huldigungstelegramm, lehnte aber die Übernahme des Protektorats mit der Begründung ab, dass erst eine gewisse Entwicklungs- und Bewährungszeit des jungen Vereins abgewartet werden müsse.
Miss Helen Keller antwortete zustimmend, indem sie den Vorsitzenden bat, den Mitgliedern des WBV ihren besten Dank für die ihre zugedachte Ehrung zu übermitteln.

„Hilfe zur Selbsthilfe“

Der Gedanke der Selbsthilfe stand von Beginn an im Mittelpunkt der Vereinsarbeit. Der Verein gründete nach und nach Orts- und Bezirksgruppen, deren vorrangige Aufgabe die kulturelle Betreuung der Mitglieder war.

Die erste Bezirksgruppe gründete sich im Oktober 1909 in Heilbronn. Zwei weitere Gruppen, Stuttgart und Ulm, wurden im Februar 1910 ins Leben gerufen. Zwei Jahre später folgte die Bezirksgruppe Reutlingen, aus der in den 20er Jahren die Gruppen Tübingen und Nürtingen hervorgingen. Esslingen, Freudenstadt und weitere folgten nach.

Im Jahre 1915 wurde die Blindengenossenschaft in Heilbronn gegründet. Gemäß seiner Aufgaben hatte sich der WBV hieran maßgeblich beteiligt. Durch sie erhielten blinde Handwerker eine Einrichtung, die ihnen Arbeit bot und den Vertrieb der Waren organisierte.

Durch die Übernahme und Einrichtung des Erholungsheimes „Sonnenheim“ in Rohr bei Stuttgart schuf der WBV die Voraussetzung der Erholungsmöglichkeiten für blinde Menschen sowie deren Begleitpersonen. Die Einweihung erfolgte am 12. Mai 1918. Der Verein musste 57.000 Mark in bar für den Kauf aufbringen. Trotz der bewusst niedrig gehaltenen Pensionspreise, die hier dem Blinden und seiner Begleitung berechnet wurden, war der Verein bemüht, seinen mittellosen und unvermögenden Mitgliedern - und diese waren bald die überwältigende Mehrzahl - sogar einen kostenlosen Erholungsaufenthalt in seinem Heim zu gewähren.

Die Zeit des Nationalsozialismus war für die Entwicklung des Blindenwesens in Deutschland und somit auch in Württemberg außerordentlich problematisch. Einzelne blinde Menschen wurden zu Opfern des „Gesetzes über die Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Nicht selten wurden Blinde aufgrund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ durch Zwangssterilisation an Körper und Seele geschädigt. Rudolf Kraemer, der mittlerweile sein Studium abgeschlossen und zweimal promoviert hatte, befasste sich in seinen Veröffentlichungen kritisch mit diesen menschenverachtenden Praktiken.

Die Mitgliederzahl des WBV war im Jahre 1939 bereits auf über 900 gestiegen.

Für den WBV und die mit ihm eng verflochtene Blindengenossenschaft in Heilbronn war 1944 ein schicksalsreiches Jahr. Am 15. März wurde das Blindenerholungsheim in Stuttgart-Rohr von Bomben getroffen und brannte bis auf die Grundmauern nieder. In gleicher Weise wurde in Heilbronn am 10. September das Werkstättengebäude der Blindengenossenschaft sowie am 4. Dezember deren Büro- und Lagergebäude mit dem gesamten Inventar und Warenlager durch Kriegseinwirkungen zerstört. 17 unserer Mitglieder verloren bei jenem letztgenannten Angriff auf Heilbronn ihr Leben.
Am Ende des zweiten Weltkrieges standen der WBV und die Blindengenossenschaft Heilbronn buchstäblich vor dem Nichts. Ein unerbittliches Schicksal hatte beide Organisationen unserer Blindenselbsthilfe in Württemberg auf ihren Ausgangspunkt zurückgeworfen.

Nach 1945 wurde der WBV, bedingt durch die Aufteilung der Länder in Besatzungszonen (Württemberg-Baden und Südwürttemberg- Hohenzollern), in zwei Vereine gespalten. Der Wille zur Einigkeit und Geschlossenheit im Interesse einer gemeinsamen organisierten Blindenselbsthilfe war jedoch stets bei den Mitgliedern beider politisch getrennten Zonen lebendig geblieben. Der WBV ging daran, das Blindenerholungsheim in Stuttgart-Rohr wieder aufzubauen. Dieses wurde 1955 um einen Anbau erweitert.
Ein herausragendes Ereignis für den WBV war die Konstituierung des „Deutschen Blindenverbandes“ in Stuttgart (jetzt Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband) durch die Spitzenorganisationen der Zivilblinden-Selbsthilfe im deutschen Bundesgebiet.

Die Schwerpunktarbeit des WBV in den 50er Jahren waren die Bemühungen um das allgemeine Blindengeld und die Einrichtung der Blindenhörbücherei in Stuttgart. Darüber hinaus entstand, in Zusammenarbeit mit der Nikolauspflege Stuttgart, am Kräherwald ein Wohnheim für berufstätige Blinde, dessen Kosten von beiden Institutionen je zur Hälfte getragen wurden. Zur Gründung der Süddeutschen Blindenhörbücherei hatte der damalige Vorsitzende, Herr Karl Wohlgemuth, die Initiative ergriffen. Unter seiner Leitung traten die Vertreter der Kriegs- und Zivilblinden mit Vertretern der Blindenbildungseinrichtungen in Baden-Württemberg zusammen. Man fasste einstimmig den Beschluss, die Süddeutsche Blindenhörbücherei e.V. in Stuttgart zu gründen, was 1957 erfolgte.

Die drei Landesblindenvereine in Baden-Württemberg gründeten eine Arbeitsgemeinschaft um die Interessen blinder Menschen zu vertreten. Gemeinsam haben sie Verhandlungen aufgenommen, deren Zielsetzung eine Blindengeldregelung für Baden-Württemberg, ähnlich der im benachbarten Bayern, war. Nach jahrelangen schwierigen Gesprächen war ein für die Beteiligten gutes Ergebnis erreicht. Zwei Erlasse des Innenministeriums aus den Jahren 1958 und 1959 gestanden blinden Menschen einen Mehrbedarf in Höhe von DM 30,00 zu. Trotz dieser Regelung war die Blindenselbsthilfe in Baden-Württemberg weiter bestrebt, ein Landesblindengeld zu erreichen.
Im Februar 1972 war es dann endlich erreicht: Der Landtag von Baden-Württemberg verabschiedete das Gesetz über die Landesblindenhilfe. Danach erhalten blinde Menschen zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen und Benachteiligungen Landesblindenhilfe.

Die große Gemeindereform in Baden-Württemberg zu Beginn der 70er Jahre veranlasste den WBV, sich neu zu strukturieren. Aus den bislang bestehenden 16 Bezirksgruppen wurden 25, die sich im Wesentlichen an den Stadt- und Landkreisen orientieren.
Bestrebungen zu Beginn der 1970er Jahre, die drei Blindenvereine der Zivilblinden in Baden-Württemberg zusammenzuschließen, zeigten keinen Erfolg. Durch die Gemeindereform entstand eine Diskussion über die neue Namensgebung des Vereins. Die Umbenennung in „Blindenverband Ost-Baden-Württemberg e.V.“ wurde 1976 beschlossen.

Im Hinblick auf die Haushaltssituation des Landes Baden-Württemberg sollte im Jahre 1996 das Landesblindengeldgesetz im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes aufgehoben werden. Dies hätte für blinde Menschen in Baden-Württemberg eine große Härte bedeutet. Die gemeinsamen Bemühungen der Blindenselbsthilfeorganisationen in unserem Bundesland, zusammen mit den konfessionellen Blinden- und Sehbehindertenorganisationen, konnten dies verhindern. Ein nicht unwesentlicher Einschnitt musste allerdings hingenommen werden. Die Landesblindenhilfe wurde gekürzt und ist seit diesem Tage bis heute eingefroren.

1968 eröffnete der WBV in Bad Liebenzell sein nach dem Vereinsgründer, Rudolf Kraemer, benanntes Blindenkur- und -erholungsheim. Das Haus hatte 72 Betten in modern ausgestatteten Zimmern.
Bereits 1974 wurde erkannt, dass zur Verbesserung der Mobilität und Orientierungsfähigkeit blinder Menschen ein Mobilitätstraining sehr wichtig ist. Daher wurde beschlossen, dem Haus in Bad Liebenzell ein Mobilitätszentrum anzugliedern, um blinden Menschen zu einer weitgehenden Selbständigkeit im Straßenverkehr zu verhelfen.
Nach Eröffnung des Rudolf-Kraemer-Heims wurde das Haus in Stuttgart-Rohr als Blindenaltenheim weitergeführt. Das steigende Alter der Bewohner und die damit einhergehenden Gebrechlichkeiten machten es erforderlich, das Haus den Vorschriften gemäß mit Sanitärzellen auszustatten sowie sechs Pflegeplätze einzurichten. Diese Maßnahmen waren 1985 abgeschlossen. Der Bedarf an Pflegeplätzen stieg jedoch weiter an. Trotz intensiver Bemühungen war der Verband aufgrund hoher Auflagen und dadurch steigender Personalkosten in der Folgezeit nicht mehr in der Lage, das für viele Blinde im Großraum Stuttgart zur neuen Heimat gewordene Altenheim zu erhalten. Es musste daher im Jahre 1996 geschlossen werden.

Um den Personenkreis der sehbehinderten Menschen besser ansprechen und in die Arbeit einbeziehen zu können, hat der Verband seinen Namen in der Delegiertenversammlung des Jahres 2000 in Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg e.V. geändert.

Die im Jahr 1957 gegründete Blindenhör- und Punktschriftbücherei musste 2004 aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden.

Da die Belegungszahlen des Rudolf-Kraemer-Hauses seit dem Jahr 2003 ständig rückläufig waren, beschloss die Delegiertenversammlung am 13. September 2008 die Schließung des Hauses, da ein Weiterbetrieb nicht mehr vertretbare Kosten verursachen würde. Der Betrieb des Rudolf-Kraemer-Haus wurde am 30. November 2008 eingestellt.

Am 20. Juni 2009 wurde das 100jährige Bestehen des Verbandes im Forum am Schloss in Ludwigsburg gefeiert. Hierzu wurden folgende Grußworte in der Festschrift veröffentlicht:

In Absprache mit den beiden DBSV-Landesvereinen in Baden und dem Wunsch der Delegiertenversammlung entsprechend, nannte sich der Verband 2010 erneut um. In Anlehnung an die Wurzeln des Verbandes beschloss die Delegiertenversammlung als Namen Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.

2013 hat sich der BSV Württemberg dem neu entwickelten Beratungsangebot des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes „Blickpunkt Auge“ angeschlossen. Zwischenzeitlich unterhält der Verein 5 Blickpunkt Auge Beratungsstellen.

 

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSV Württemberg) ist eine Selbsthilfeorganisation blinder und sehbehinderter Menschen sowie von Personen mit bedrohlichen Augenerkrankungen.

Die Aufgaben des Vereins sind:

  • die berufliche, gesellschaftliche, kulturelle und soziale Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen zu fördern,
  • sich für den Erhalt und die Errichtung von Einrichtungen einzusetzen, die der Bildung blinder und sehbehinderter Menschen dienen,
  • ständige Beratungsstellen für blinde und sehbehinderte Menschen sowie für Patienten mit bedrohlichen Augenerkrankungen zu unterhalten.

Der Verein hat ca. 1.100 (Stand 2018) Mitglieder. Er gliedert sich in 18 Bezirksgruppen. Jede Bezirksgruppe ist für einen oder mehrere Stadt- und Landkreise in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen sowie in den Landkreisen Calw, Freudenstadt, Rottweil und Tuttlingen zuständig.

Um spezifische Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen durchzuführen, gibt es vier Fachgruppen und zwei Abteilungen.

Die Angebote der Fachgruppen richten sich insbesondere an Frauen, Halter von Führhunden sowie berufstätige Mitglieder in den Bereichen Büroberufe und medizinisch-therapeutische Berufe. Die Angebote der beiden Abteilungen wenden sich einerseits an jüngere Mitglieder und andererseits an Eltern sehgeschädigter Kinder. Die Abteilungen sind vereinsübergreifend aktiv und sprechen auch die Mitglieder der in Baden aktiven DBSV-Landesvereine an.

Neben den Aktivitäten in den Bezirks- und Fachgruppen sowie Abteilungen ist die Beratung blinder und sehbehinderter Menschen und deren Angehörige und Freunde eine zentrale Aufgabe. Diese Arbeit wird in den Bezirksgruppen durch unsere ehrenamtlich aktiven Mitglieder wahrgenommen. Diese sind selbst von Sehbehinderung oder Blindheit betroffen, so dass die Beratung im Sinne der Selbsthilfe von Betroffenen für Betroffene erfolgt (Hilfe zur Selbsthilfe).

Ergänzt wird diese ehrenamtliche Beratung durch die hauptamtlichen Berater unserer Teilhabeberatung.

Über die vielfältigen Beratungsangebote können Sie sich in den jeweiligen Rubriken unserer Homepage informieren.

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten in blinden und sehbehindertenspezifischen Angelegenheiten können die Mitglieder unseres Verbandes die Dienste der rbm – Rechte behinderter Menschen - im Rahmen der Mitgliedschaft kostenlos in Anspruch nehmen.

Als Mitglied werden Sie in den Bezirks- und Fachgruppen, sowie Abteilungen bei deren Veranstaltungen und durch regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen in Großdruck, auf DAISY-CD oder in Punktschrift, über das Vereinsleben, Neuheiten auf dem Hilfsmittelsektor und aktuelle Themen informiert.