Nachfolgend können Sie den Infobriefen wissenswertes rund um das Thema „Diabetes und das Auge“ entnehmen. Bei Fragen und Anregungen dürfen Sie sich gerne an unseren Beauftragten für Diabetes, Herrn Schweizer, wenden. Sie erreichen ihn unter Telefon: 07054 3450106 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Infobrief 6:

Coronavirus - Menschen mit Diabetes besorgt

Das Diabetes-Portal DiabSite informiert. (13.03.2020)

Schulen, Kitas und immer mehr Grenzen geschlossen: Angesichts von 3.621 Infizierten und 8 Toten durch die Covid-19-Pandemie wird das öffentliche Leben in Deutschland heruntergefahren. Weiter zum Artikel...


Infobrief 5:

"Digitale Allianz Typ 2" gegründet

Pressemitteilung: diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe 

Menschen mit Typ-2-Diabetes fühlen sich laut Umfrage von der Politik alleingelassen. Weiter zum Artikel...


Infobrief 4:

Grauer Star: Wenn die Sicht trüb wird

Pressemitteilung: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft 

Diabetes kann Entstehung der Krankheit begünstigen. Weiter zum Artikel...


Infobrief 3:

Ja zum Nutri-Score

Pressemitteilung: Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) 

Ein Statement der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Weiter zum Artikel...


Infobrief 2:

Empfehlenswerte Apps tragen das DiaDigital Siegel

Geht es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dürfen Ärzte zukünftig Apps auf Rezept verschreiben. Doch welche Apps bringen Patienten tatsächlich einen Mehrwert? Im Diabetesbereich gibt es bereits seit 2017 ein Gütesiegel für empfehlenswerte Apps. Es heißt DiaDigital. Weiter zum Artikel...


Infobrief 1:

Reha-Maßnahme bei Typ-2- Diabetes – so gehts

Unter bestimmten Voraussetzungen steht Menschen mit Typ-2-Diabetes eine Reha-Maßnahme zu. Darauf weist die Deutsche Diabetes Gesellschaft hin und nennt auch Kriterien, nach denen eine Reha genehmigt werden kann. Weiter zum Artikel...

Digitalisierung
Simulation der Augenerkrankungen
Handhabung einer Wahlschablone

Digitalisierung

Chancen sehen - Risiken erkennen

Durch Digitalisierung und Globalisierung entstehen fortlaufend neue Möglichkeiten, Blindheit und Sehbehinderung mit entsprechenden Untersuchungen vorzubeugen und bestehende Augenerkrankungen effektiver zu behandeln – sowohl in Deutschland wie auch in den ärmsten Ländern der Welt. Auf der anderen Seite wird im Rahmen der Digitalisierung immer wieder die Chance verpasst, die Lebensqualität blinder und sehbehinderter Menschen zu verbessern. Sie werden „digital abgehängt“, wenn bei Soft- und Hardware die Standards der Barrierefreiheit nicht eingehalten werden.

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Digitalisierung - externer Link zum Video auf Youtube


Simulationen der Augenerkrankungen

Mal eben beim Bäcker Brötchen holen. Eigentlich kein Problem, oder? Aber wie entscheidet man sich zwischen Körner- und Laugenbrötchen, wenn die Auslage nur wie durch eine Milchglasscheibe zu sehen ist? Wie kommt man sicher über die Straße, wenn man schon den Bordstein kaum erkennt? Wie herausfordernd ganz alltägliche Vorgänge sein können, wenn man an einer Augenkrankheit leidet, das zeigen vier Simulationsfilme in jeweils zwei bis drei Minuten.

So sehe ich - mit Retinitis Pigmentosa

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Wie sehe ich mit Retinitis Pigmentosa. Externer Link zum Video auf Youtube

So sehe ich - mit Katarakt (Grauer Star)

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So sehe ich - mit Glaukom (Grüner Star)

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So sehe ich - mit Altersbedingte Makula-Degeneration

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So sehe ich - mit Diabetische Retinopathie

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Wie sehe ich mit Diabetischer Retinopathie. Externer Link zum Video auf Youtube.


Handhabung einer Wahlschablone

Landtagswahl in Baden-Württemberg

Um blinden und sehbehinderten Menschen eine selbstständige und geheime Teilnahme an der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März 2021 zu ermöglichen, wurde die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Baden-Württemberg von der Landeswahlleitung beauftragt, sogenannte Wahlschablonen und eine Audio-CD mit den erforderlichen Infos zur Nutzung der Wahlschablone zu erstellen und zu verteilen.

Das folgende Video erläutert die Handhabung der Wahlschablone und erklärt, warum als Markierung bei den Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten bzw. ein Loch eingestanzt ist. Wir freuen uns, wenn Sie die Information weitergeben, damit möglichst vielen Menschen die Bedeutung dieser Markierung bekannt ist. Vielen Dank!

Zu den Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des Landesblinden- und sehbehindertenverbands Baden-Württemberg.

 

Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg Aktuell (LBSV-BW-Aktuell)

LBSV-BW-Aktuell ist der gemeinsame Newsletter der drei Mitgliedsvereine des Landesblinden- und -sehbehindertenverbandes.

Über diesen Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen aus unserer Arbeit, Nachrichten und Veranstaltungshinweise, die uns kurzfristig erreichen und für die die Verbreitung mittels CDs bzw. Rundschreiben zu lange dauern würde.

Die Verbreitung des Newsletters erfolgt über einen Mailserver.

Der Newsletter ist ausschließlich dafür gedacht, Sie mit Informationen zu versorgen. Dies bedeutet, dass Sie keine Nachrichten an die Mail-Adresse des Newsletters senden können.

LBSV-BW-Aktuell per E-Mail lesen

Sie können sich für den Newsletter ganz einfach per E-Mail anmelden.

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  • Im Text-Bereich muss kein Text angegeben werden.
  • Sie erhalten eine Mail mit der Bitte, die Anmeldung zu bestätigen.
  • Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie ein Passwort. Dieses können Sie für verschiedene weitere Funktionen wie Zustellunterbrechung bei Urlaub, Tageszusammenfassungen und weiteres verwenden.

Die Abmeldung erfolgt ebenfals per E-Mail.

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  • Die Betreff-Zeile muss leer bleiben.

Mailingliste LBSV-BW

Die Mailingliste LBSV-BW ist eine Platform zu blinden- und sehbehindertenspezifischen Themen. Sie haben über LBSV-BW die Möglichkeit des Informationsaustauschs, über aktuelle Themen zu diskutieren, Fragen zu stellen usw.

Die Anmeldung bei der Mailingliste können Sie über den folgenden Link vornehmen: www.as-2.de/mailman/listinfo/lbsv-bw

Um E-Mails an die Mailingliste zu senden, schreiben Sie eine E-Mail an die Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vereinsbote: So heißt das Mitgliedermagazin des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Württemberg e.V..

Vier Mal im Jahr berichten wir in unserem Verbandsmagazin aus der Arbeit des Verbandes. Mitglieder berichten über Aktivitäten aus ihren Bezirks- und Fachgruppen, neue Hilfsmittel und (Hör-)Bücher werden vorgestellt, Termine angekündigt und noch vieles mehr. Jede Ausgabe wird abwechslungsreich mit immer neuen Themen für Sie zusammengestellt.

Beiträge können bis jeweils 6 Wochen vorher, 15. Januar, 15. April, 15. Juli, 15. Oktober, als Word-Dokument an die Redaktion gesandt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

In den Monaten März, Juni, September und Dezember, wird der Vereinsbote in Punkt- und Schwarzschrift sowie als DAISY-Version in Buch 5 von „DBSV-Inform“ herausgegeben.
Seit Anfang 2022 steht der Vereinsbote auch online zum Streamen oder Herunterladen sowie auf der App DBSV-inform zur Verfügung. Bei der online-Version verzichten wir auf die Veröffentlichung der „Mitgliederinformationen“.

Beziehen können Sie als Mitglied dieses abwechslungsreiche Vereinsmagazin über die Verbandsgeschäftsstelle.

Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.
Lange Str. 3
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 210 60 - 0
Fax: 0711 / 210 60 - 99
SISSY-Telefonnummer: 0711 / 210 60 - 61
E- Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Viel Freude bei der Lektüre des „Vereinsbote“ wünscht Ihnen 
Arne Jöns, Vorsitzender des BSV Württemberg e. V.

Nachstehend finden Sie die Inhaltsverzeichnisse der Vereinsboten der letzten zwei Jahre.

Vereinsbote 1 / 2024 (Pdf-Datei, 145 KB)
Vereinsbote 4 / 2023
(Pdf-Datei, 135 KB)
Vereinsbote 3 / 2023
(Pdf-Datei, 160 KB)
Vereinsbote 2 / 2023 (Pdf-Datei, 140 KB)
Vereinsbote 1 / 2023
(Pdf-Datei, 330 KB)
Vereinsbote 4 / 2022
 (Pdf-Datei, 325 KB)
Vereinsbote 3 / 2022
 (Pdf-Datei, 325 KB)
Vereinsbote 2 / 2022
(Pdf-Datei, 325 KB)



Sie haben ein Gewerbe und möchten gerne in unserem Verbandsmagazin inserieren? Mit Ihrer Anzeige (DinA4/pdf) machen wir Sie für 60 € pro Ausgabe bei unseren Mitgliedern bekannt. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.
Lange Str. 3
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 210 60 - 0
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Probleme beim Internetzugang
Accessibility
Richtlinien für Web-Inhalte

Probleme beim Internetzugang

Ein Großteil des bestehenden Internetangebots, das sich an alle Nutzer richtet, ist nur bedingt für Blinde und Sehbehinderte nutzbar. Viele blinde und sehbehinderte Menschen wollen das Angebot des Internets nutzen und sind dabei auf Hilfsmittel wie Screenreader, Braillezeile oder Screen-Magnifier angewiesen. Die effektive Nutzung dieser Hilfsmittel setzt allerdings eine rücksichtsvolle Programmierung seitens der Webdesigner voraus.

Erste positive Ansätze gibt es bereits im Bereich der Hochschulen. Wie ein Rundschreiben der Hochschul-Rektoren-Konferenz, das uns Herr Hermann (FH-Ulm) freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat, zeigt, sind durchaus Bestrebungen vorhanden, die es behinderten Menschen ermöglichen sollen, ungehindert alle zur Verfügung stehenden Bildungsmöglichkeiten zu nutzen.
Grundsätzlich gilt: Barrierefrei sind solche Webseiten, die bei ausgeschalteten Grafiken inhaltlich keine Einbußen zu verzeichnen haben.

Accessibility

Richtlinien für das so genannte barrierefreie Internet gibt es genügend. In Deutschland wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Initiative (www.bmwi.de) in die Welt gerufen, die inhaltlich mit vielen Initiativen - auch im Ausland - konform geht. International hat sich für "Internet ohne Barrieren" der Begriff "Webaccessibility" eingebürgert. Initiiert wurden die Richtlinien vom W3-Consortium (www.w3c.org) und von der Web Accessibility Initiative (www.w3.org/wai).

Das World Wide Web Consortium (W3C) ist die höchste "Instanz" für Entwicklungen im WWW. Organisiert wird dieses Gremium von Fachleuten des MIT Laboratory for Computer Science (USA), des National Institute for Research in Computer Science and Control (Frankreich) und der Keio University (Japan). Das Konsortium besteht aus über 235 zum Teil sehr namhaften Vertretern der Software-Industrie wie Microsoft oder Adobe. Hauptaufgabe des W3C ist es, Standards wie HTML zu definieren und für deren weitere Entwicklung und Kompatibilität zu sorgen. Eine Untergruppierung, die für die Zugänglichkeit in den W3C-Standards zuständig ist, ist die Web Accessibility Initiative (WAI). Sie legt die Standards für barrierefreies Webdesign innerhalb des W3-Consortiums fest, die seit dem Jahre 1997 erstmals in HTML 4.0 als Internet-Norm umgesetzt wurden.

Der Bedarf seitens der Behinderten, die Möglichkeiten des Internets zu nutzen, besteht in großen Maße. Bedenkt man, dass in Deutschland über 8 Millionen behinderte Menschen, davon 6,6 Millionen mit einer Schwerbehinderung leben, ist es offensichtlich, dass ein großes Bedürfnis und Potenzial besteht, sich möglichst unkompliziert Zugang zum Internet zu verschaffen.

Das Internet eröffnet neue Chancen und Wege zur selbstbestimmten Teilhabe am sozialen, beruflichen und kulturellen Leben. Das Internet gilt als das Kommunikationsmedium der Zukunft. Wer keinen Zugang findet, kann vor allem beruflich leicht ins Abseits geraten. Von dieser Gefahr sind behinderte Menschen besonders betroffen.

Richtlinien für Web-Inhalte

Im Internet gibt es eine große Anzahl von Ratgeber-Seiten zum Thema barrierefreies Internet, die größtenteils die Richtlinien des W3C als Basis haben, oft aber die Thematik vereinfacht aufbereiten und wiedergeben. Die folgenden 14 Richtlinien stützen sich ebenfalls auf die Richtlinien des W3C, weil sie durch die Bedeutung der Institution als höchste Instanz im Web Allgemeingültigkeit besitzen.

Richtlinie 1:
Stellen Sie äquivalente Alternativen für Audio- und visuellen Inhalt bereit.
Menschen mit Sehbehinderung können häufig Bilder, Grafiken oder Animationen nicht nutzen, weil sie die visuellen Informationen nicht verarbeiten können. Der HTML 4 -Standard stellt mehrere Hilfen zur Verfügung, um Bilder und Grafiken mit alternativen Texten, Erläuterungen zur Funktion oder Beschreibungen anzubieten. Der Alternativtext sollte jedoch die gleiche Funktion erfüllen wie das Objekt selbst. Multimediale Elemente können ebenso durch Alternativen in Textform ergänzt werden. Somit können diese Informationen sowohl behinderten Besuchern als auch Besuchern ohne das erforderliche Plug-In zur Verfügung gestellt werden. Als Beispiel sei Flash genannt, für dieses als Alternative immer eine äquivalente Textversion bereitgestellt werden sollte.

Richtlinie 2:
Verlassen Sie sich nicht auf Farbe allein. Wenn Farbe allein als Träger von Information oder zur Orientierung benutzt wird, können Menschen, die bestimmte Farben nicht unterscheiden können und Benutzer von Geräten ohne Farbe oder mit nichtvisueller Anzeige die Information nicht wahrnehmen. Etwa zehn Prozent der männlichen Bevölkerung sind farbenblind und können mit Anweisungen wie "Klicken Sie auf den roten Button" nichts anfangen. Ähneln sich Vordergrund- und Hintergrundfarben zu sehr, kann es vorkommen, dass bei der Darstellung auf Schwarzweiß-Monitoren der Kontrast zu gering ausfällt und damit die Lesbarkeit extrem eingeschränkt wird.

Richtlinie 3:
Verwenden Sie Markup und Stylesheets und tun Sie dies auf korrekte Weise.
Inkorrekte Verwendung von Markups, entgegen der Spezifikation, beeinträchtigt die Zugänglichkeit. Der falsche Gebrauch von Markups für Präsentationseffekte (z. B. die Verwendung einer Tabelle für Layout oder einer Überschrift, um die Schriftgröße zu ändern) macht es für Benutzer von spezialisierter Software schwer, den Aufbau einer Seite zu verstehen oder in ihr zu navigieren. Außerdem beschleunigen Stylesheets die Ladezeiten der Seiten erheblich.

Richtlinie 4:
Verdeutlichen Sie die Verwendung natürlicher Sprache. Sind Abkürzungen und Änderungen der Muttersprache nicht kenntlich gemacht, so können sie unter Umständen von den Screenreadern nicht richtig entziffert und damit nicht richtig vorgelesen werden, bzw. von Braillezeilen nicht korrekt dargestellt werden. Darum sollten Entwickler von Inhalten die Änderungen der natürlichen Sprache in einem Dokument kennzeichnen, damit Sprachgeneratoren und Blindenschrift-Geräte automatisch zur neuen Sprache wechseln können, wodurch das Dokument zugänglicher für mehrsprachige Benutzer wird.

Richtlinie 5:
Erstellen Sie Tabellen, die geschmeidig transformieren. Tabellen sollten nur dann Verwendung finden, wenn in ihnen tatsächlich tabellarische Daten ("Datentabellen") gekennzeichnet werden sollen. Entwickler von Inhalten sollten es vermeiden, sie für das Seitenlayout zu verwenden ("Layout-Tabellen"). Von der Verwendung von Tabellen wird grundsätzlich abgeraten, da sie, gleichgültig zu welchem Zweck, immer Probleme für die Benutzer von Screenreadern darstellen.

Richtlinie 6:
Sorgen Sie dafür, dass Seiten, die neue Technologien verwenden, geschmeidig transformieren.
Seiten sollten auch dann zugänglich sein, wenn neuere Technologien nicht unterstützt werden oder abgeschaltet sind. Entwickler können durchaus neue Technologien zum Einsatz bringen, um beispielsweise Probleme zu lösen, die von existierenden Technologien aufgeworfen werden. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass ihre Seiten weiterhin funktionieren, wenn ältere Browser zum Einsatz kommen oder wenn Benutzer sich entscheiden, Features abzuschalten.

Richtlinie 7:
Sorgen Sie für eine Kontrolle des Benutzers über zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts.
Manche Menschen mit kognitiven oder visuellen Behinderungen sind nicht in der Lage, bewegten Text schnell genug oder überhaupt zu lesen. Bewegung kann auch so stark ablenken, dass der Rest der Seite für Menschen mit kognitiven Behinderungen unlesbar wird. Für Screenreader stellt bewegter Text ebenso eine unüberwindbare Hürde dar, wie für Braillezeilen.

Richtlinie 8:
Sorgen Sie für direkte Zugänglichkeit eingebetteter Benutzerschnittstellen.
Die Benutzerschnittstelle sollte so konzipiert sein, dass sie den Prinzipien zugänglichen Designs folgt. Das heißt die Websites sollten auf jeder Rechnerplattform und von jedem Browser gleich oder zumindest ähnlich dargestellt werden. Auch Elemente wie Scripts oder Applets sollten so programmiert werden, dass sie direkt zugänglich oder an anderer Stelle verfügbar sind.

Richtlinie 9:
Wählen Sie ein geräteunabhängiges Design. Geräteunabhängiger Zugriff bedeutet, dass der Benutzer mit dem Benutzeragenten oder Dokument über sein bevorzugtes Eingabegerät oder Ausgabegerät umgeht (Maus, Tastatur, Sprache, Kopfstab oder sonstiges). Wenn zum Beispiel ein Kontrollelement eines Formulars nur mit einer Maus oder einem anderen Zeigegerät aktiviert werden kann, wird jemand, der die Seite nicht sieht, oder Spracheingabe oder ein anderes zeigerloses Eingabegerät benutzt, nicht in der Lage sein, das Formular zu benutzen. Allgemein sind Seiten, die eine Bedienung über die Tastatur erlauben, auch über Spracheingabe oder eine Kommandozeilen-Schnittstelle zugänglich.

Richtlinie 10:
Verwenden Sie Interimslösungen. Ältere Browser erlauben beispielsweise keine Navigation zu leeren Textboxen. Ältere Screenreader lesen Listen von aufeinander folgenden Links als einen einzigen Link. Der Zugriff auf diese aktiven Elemente ist daher für viele sehr schwierig bis unmöglich. Pop-Up-Menüs oder der Wechsel vom aktuellen Fenster zu einem anderen, kann auf viele sehbehinderte Nutzer eine desorientierende Wirkung haben, da sie ja nicht sehen können, was passiert ist.

Richtlinie 11:
Verwenden Sie W3C-Technologien und -Richtlinien. Viele Nicht-W3C-Formate (z. B. PDF, Shockwave o. Ä.) erfordern zum Betrachten entweder Plug-Ins oder eigenständige Anwendungen. Oft erlauben diese Formate kein Betrachten oder keine Navigation mit Standard-Benutzeragenten (einschließlich assistiver Technologien). Die Vermeidung proprietärer Technologien wird in der Tendenz, Seiten für mehr Menschen besser zugänglich machen, unter Verwendung einer breiteren Palette von Hardware und Software.

Richtlinie 12:
Stellen Sie Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereit.
Die Gruppierung von Elementen und die Bereitstellung von Kontext-Informationen über die Beziehungen zwischen Elementen können für alle Benutzer nützlich sein. Komplexe Beziehungen zwischen Teilen einer Seite sind möglicherweise für Menschen mit kognitiven Behinderungen und Menschen mit visuellen Behinderungen schwer zu interpretieren.

Richtlinie 13:
Stellen Sie klare Navigationsmechanismen bereit. Die Bereitstellung von Navigationsmechanismen (idealerweise textbasiert), Informationen zur Orientierung, Navigationsleisten, eine Sitemap usw. erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person auf einer Site das findet, was sie sucht. Klare und konsistente Navigationsmechanismen sind wichtig für Menschen mit kognitiven Behinderungen oder Blindheit und kommen allen Benutzern zugute.

Richtlinie 14:
Sorgen Sie dafür, dass Dokumente klar und einfach gehalten sind. Dokumente sollten klar und einfach gehalten sein, damit sie leichter zu verstehen sind. Konsistentes Seitenlayout, deutliche Grafiken und eine leicht verständliche Sprache kommen allen Benutzern zugute. Sie sind aber vor allem auch eine besondere Hilfe für Menschen mit kognitiven Behinderungen, die Schwierigkeiten beim Lesen haben. Die Verwendung einer klaren und einfachen Sprache fördert effektive Kommunikation nicht nur mit behinderten Menschen sondern auch mit Nicht-Muttersprachlern.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die verbindliche Richtlinie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0.

Blindheit oder eine hochgradige Sehbehinderung schränken die Fähigkeit zur selbständigen Orientierung und Fortbewegung in hohem Maße ein. Diese Schwierigkeiten fangen in der Wohnung an, werden aber spätestens mit der Teilnahme am Straßenverkehr so groß, dass eine Abhängigkeit von der Hilfe anderer entsteht. Im Folgenden wollen wir das Schulungsprogramm vorstellen, das den blinden oder sehbehinderten Menschen in die Lage versetzen kann, sich als Verkehrsteilnehmer gezielt selbständig und sicher fortzubewegen.

Was ist das Ziel?

Das Orientierungs- und Mobilitätstraining soll blinde und sehbehinderte Personen in die Lage versetzen:

  • sich im Straßenverkehr, im häuslichen Umfeld oder auch in fremder Umgebung sicher und selbständig fortbewegen zu können (Mobilität)
  • ihre Ziele mit Hilfe des Langstocks und der noch vorhandenen anderen Sinne zu bestimmen (Orientierung)
  • Sicherheit und Selbständigkeit wieder zu erlangen und/oder zu erhalten und dadurch die Befähigung erlangen, soziale Kontakte herzustellen und zu erhalten. 

Wer kann teilnehmen?

Jede blinde oder sehbehinderte Person, die die notwendige Motivation mitbringt, Ziele wieder selbständig zu erreichen, kann an der Schulung teilnehmen. Dabei gibt es keine Altersgrenzen.

Umfang und Dauer des O&M Trainings

Während es für die eine Person ausreichend sein mag, sich innerhalb der Wohnung oder bis zum Gartentor zurecht zu finden, muss die andere Person kleinere Einkäufe in der näheren Wohnumgebung tätigen oder innerhalb der Großstadt über verkehrsreiche Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gelangen. Umfang, Dauer und Intensität der Schulung sind daher stets individuell auf den Betroffenen zugeschnitten, da auch jeder andere Voraussetzungen mit sich bringt. Grundsätzlich umfasst das O&M Training die folgenden inhaltlichen Schwerpunkte:

  • Unterweisung im richtigen Umgang mit dem Langstock
  • Unterweisung am elektronischen Hindernismelder
  • Vorstellung von Bildschirm- und Vorlesegeräten
  • Vorstellung und praktische Anwendung von Hilfsmitteln 

Wo findet das O&M Training statt?

In der Regel findet das Orientierungs- und Mobilitätstraining am jeweiligen Wohnort statt, d.h. die Trainer kommen zu Ihnen nach Hause und weisen Sie schrittweise, beginnend mit der Erkundung der eigenen vier Wände bis hin zur Erforschung völlig fremder Umgebungen verbunden mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, ein. Damit werden Sie in die Lage versetzt wieder selbständig und auch alleine am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Bei einigen Trainern besteht auch die Möglichkeit zur Durchführung von stationären Maßnahmen.

Wer bezahlt?

Die Kosten für das O&M Training werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Erforderlich ist hierfür eine Verordnung durch Ihren Augenarzt. In besonderen Fällen können auch die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaften, das Sozialamt oder andere Kostenträger zuständig sein.

Wo bekomme ich mehr Informationen?

Wenden Sie sich bei allen Fragen rund um das Orientierungs- und Mobilitätstraining an unsere Geschäftsstelle in Stuttgart. Dort bekommen Sie auch zu diesen Punkten kompetente Beratung. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Vermittlung eines qualifizierten Orientierungs- und Mobilitätstrainings behilflich.

Sie erreichen uns unter
Telefon: 0711 / 210 60 - 0

E- Mail:
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Die Grundform eines Zeichens des Blindenschriftalphabets besteht aus bis zu maximal 6 Punkten, die zu einem Muster auf 3 Zeilen und 2 Spalten angeordnet werden.

Gruppe 1: Die oberen 4 Punkte werden benutzt.

Zeichen der 1. Reihe: a, b, c, d, e, f, g, h, i, j

Zu Gruppe 1 jeweils Punkt 3 hinzugefügt.

Zeichen der 2. Reihe: k, l, m, n, o, p, q, r, s, t

Zu Gruppe 1 jeweils Punkt 3 und 6 hinzugefügt.

Zeichen der 3. Reihe: u, v, x, y, z, ß, st

Zu Gruppe 1 jeweils nur Punkt 6 hinzugefügt.

Zeichen der 4. Reihe: au, eu, ei, ch, sch, ü, ö, w

Abweichende Bildungen; Die Zahlen werden durch die Buchstaben a - j mit vorgestelltem Zahlenzeichen gebildet.

Zeichen der 5. Reihe: äu, ä, ie, Punkt, Gedankenstrich, Apostroph, Zahlenzeichen, 1

Die Zeichen der Gruppe 1 sind herunter gesetzt.

Zeichen der 6. Reihe sind Satzzeichen: , ; : ? ! ( ) “ ”

Wünschen Sie das Blindenschriftalphabet in Papierform mit der genormten taktilen Punktschrift?
Gerne nehmen wir Ihre Bestellung "Hilfsmittel zur Brailleschrift" DinA 5 je 0,25 € entgegen.
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Gleich zu Beginn möchten wir Sie auf die Möglichkeit hinweisen, am Monitor die fünf häufigsten Sehbehinderungen zu simulieren. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin bietet auf seiner Internetseite diesen Service: www.absv.de/sehbehinderungs-simulator

1. Definition

Menschen orientieren sich vorwiegend mit den Augen. Insgesamt 80% aller Informationen, die wir verarbeiten, sind visuelle Daten. Doch was ist, wenn diese Informationsquelle abnimmt oder ganz versagt. Menschen die unter einer Sehbehinderung leiden können noch technische Hilfen, wie Lupen, kleine Fernrohre, spezielle Brillen (Kontrastverstärkung) oder eine Kombination aus mehreren Techniken, eine so genannte Fernrohrbrille, in Anspruch nehmen. Meist klammern sich Betroffene an ihr letztes Sehvermögen, bevor sie sich ganz auf ihre anderen Sinne umstellen müssen. Blinde hingegen nehmen nur noch durch akustische und haptische Reize ihre Umwelt wahr. Aus diesem Grund werden diese Sinne bei Blinden stark geschärft, um das Informationsdefizit auszugleichen.

Als sehbehindert gilt, wer trotz Korrektur (z.B. durch eine Brille), normale Sehfunktionswerte nicht erreicht und dessen Sehschärfe in der Ferne und / oder in der Nähe auf 1/3 (30%) bis 1/20 (5%) der Norm (100%) herabgesetzt ist. Das heißt, dass ein Sehbehinderter mit 1/20 Sehkraft aus 1m Entfernung das erkennen kann, was ein Normalsichtiger aus 20m Entfernung sieht. Ebenso können Gesichtsfeldausfälle von entsprechendem Schweregrad eine Sehbehinderung begründen.

Als hochgradig sehbehindert gilt, wer eine Herabsetzung auf 1/20 (5%) bis 1/50 (2%) der Norm (100%) aufweist. Diese Werte können mit einer Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr verbessert werden. In Deutschland leben etwa 155.000 blinde und ca. eine halbe Million hochgradig sehbehinderte Menschen.

  • Geringgradige Sehbehinderung: Sehschärfe von 30% bis 10%
  • Wesentliche Sehbehinderung: Sehschärfe von 10% bis 5%
  • Hochgradige Sehbehinderung: Sehschärfe von 5% bis 2%
  • Blind: Sehschärfe unter 2%

2. Augenerkrankungen

Grauer Star
Beim Grauen Star (Katarakt) trübt sich vor allem in den späteren Lebensjahren die Linse des Auges. Der Eindruck eines verschwommenen Bildes entsteht. Heute gibt es die Möglichkeit, mittels eines kleinen operativen Eingriffs die getrübte Linse durch eine Kunststofflinse auszutauschen, wodurch in den meisten Fällen die Sehkraft wieder hergestellt werden kann. Falls eine Operation nicht in Frage kommt, werden vergrößernde Sehhilfen, wie Lupen, Bildschirmlesegeräte o.ä. eingesetzt.

Makula Degeneration
Eine der weltweit häufigsten Sehbehinderungen ist die altersbedingte Makula-Degeneration (AMD), welche in zwei Formen auftreten kann: der trockenen und der feuchten Makula-Degeneration. Bei dieser Erkrankung werden die Nervenzellen im Bereich des schärfsten Sehens (des gelben Flecks) zerstört. Wenn aus geraden Linien krumme Linien werden, sich Nachtblindheit einstellt oder sich Flecken in der Mitte des Gesichtsfeldes bilden, sind dies erste Anzeichen für eine Makula-Degeneration. Betroffene klagen meist darüber, dass gerade da, wo man hinschaut, nichts zu erkennen ist.

Bei der trockenen Makula-Degeneration nimmt die Sehschärfe langsam, aber stetig ab. Um die Folgen der Krankheit zumindest teilweise auszugleichen, kommen vergrößernde Sehhilfen wie Lupen, Bildschirmlesegeräte o.ä. zum Einsatz.

Die feuchte Makula-Degeneration verläuft wesentlich schneller als die trockene Makula-Degeneration. Durch eine Laserbehandlung und in jüngster Zeit die Photodynamische Therapie (PDT) kann der Verlauf dieser Erkrankung zeitweise etwas aufgehalten werden. Bei dieser Heilmethode wird ein Medikament, welches durch die Blutbahn bis in die Gefäße der Netzhaut gelangt, durch einen energiearmen Laser aktiviert. Dadurch wird die Ausbreitung von Blut und Flüssigkeit in die Netzhaut verhindert, was die Hauptursache der Erkrankung ist.

Grüner Star
Unter dem Begriff Grüner Star (Glaukom) werden verschiedene Augenkrankheiten zusammengefasst, die mit einer Augeninnendruckerhöhung einhergehen. Durch dieses Ansteigen des Innendruckes kommt es zur irreparablen Schädigung des Sehnervs, was sich durch Gesichtsfeldausfälle bemerkbar macht. Deshalb wird eine regelmäßige Untersuchung des Augeninnendrucks empfohlen.

Diabetes Mellitus
Mit dem starken Ansteigen der Wohlstandskrankheit Diabetes Mellitus kommt es zwangsläufig vermehrt zum Auftreten von Augenschädigungen. Ein häufiges Symptom sind Gesichtsfeldausfälle. Bei dauernd erhöhten Blutzuckerwerten können sich in den empfindlichen Gefäßwänden des Auges Fett- und Eiweißstoffe anlagern. Die Gefäßwände können dadurch brüchig werden und platzen. Eine Behandlung dieser Sehschädigung ist durch Laser- und Kältetherapie nur bedingt möglich. Deshalb genießen vorbeugende Maßnahmen hier höchste Priorität: optimale Einstellung des Blutzuckerwertes, Blutdruckwerte von 85/130 mm/Hg und nicht rauchen.

Retinopathia Pigmentosa
Bei der Retinopathia Pigmentosa, die umgangssprachlich meist als Retinitis Pigmentosa bezeichnet wird, handelt es sich um eine Gruppe erblich bedingter Netzhauterkrankungen. Erste Anzeichen sind in jungen Jahren vor allem oft: Nachtblindheit, d.h. ein Sehverlust bereits in der Dämmerung, Schwierigkeiten bei der Hell-Dunkel-Anpassung und umgekehrt sowie Blendempfindlichkeit. Im fortgeschrittenen Stadium wird das Sehfeld meist auf einen kleinen Sehbereich eingeschränkt. Dies hat zur Folge, dass man nur noch wie durch eine Röhre oder einen Tunnel sehen kann. Eine Heilung liegt zukünftig in der Entwicklung von Netzhaut-Implantaten (Retina-Implant).

Retinopathia Praematurorum
Mit Retinopathia Praematurorum (RPM) wird ein Formenkreis von Netzhautveränderungen beschrieben, der als Folge einer Frühgeburt beziehungsweise meist durch die künstliche Beatmung auftreten kann. Oft ist der Sehnerv nur zum Teil ausgebildet und der gelbe Fleck, die schärfste Stelle des Sehens, vernarbt oder verzogen. Dies hat mehr oder weniger umfangreiche Auswirkungen auf das Sehen.

Retrolentale Fibroplasie
Bei der Retrolentalen Fibroplasie (RLF) kommt zu dem Krankheitsbild der Retinopathia Praematurorum (RPM) zusätzlich zu Sehnerv- und Netzhautschäden noch eine Trübungen im Bereich des Glaskörpers hinzu. Kinder mit RLF sind meistens hochgradig sehbehindert oder blind.

Augenzittern
Unter Augenzittern (Nystagmus) versteht man mehr oder weniger auffällige, unwillkürliche Augenbewegungen. Augenflimmern tritt häufig bei Menschen auf, die schon als Säugling an schwerwiegenden Augenerkrankungen wie Albinismus, Trübungen, Netzhaut- oder Sehnervausfälle, leiden. Der Mensch erlernt in den ersten Lebenswochen die Fixation (die schnelle Einstellung der Augen auf Fern und Nah, Hell und Dunkel). Wenn das Gehirn trotz dieser Steuerung kein gutes Bild von der Umgebung gemeldet bekommt, sucht es fortlaufend weiter und manchmal vergebens. Diese Suchbewegungen automatisieren sich und können im Kleinkindalter oft mit erschreckender Geschwindigkeit erfolgen. Mit zunehmendem Alter können sich die Pendelbewegungen reduzieren. Ganz verschwinden werden sie jedoch selten.

Das Augenzittern wirkt sich besonders negativ auf das Lesen aus, weil die Augen die "kleinen" Buchstaben nicht ausreichend lange fixieren können, um diese zu erkennen. Die Buchstaben "tanzen" regelrecht vor den Augen.

Abhilfe kann oft nur eine Vergrößerung des Textes bringen. Nicht selten drehen die Betroffenen beim Lesen den Kopf auffällig zur Seite. Dies ist dann der Fall, wenn das Augenzittern aus einem bestimmten Blickwinkel geringer wird und die Kinder intuitiv bemerkt haben, dass sie dann besser lesen können.

Sehnervschädigung
Von einer Sehnervschädigung (Opticusatrophie) spricht man, wenn der Sehnerv (Nervus opticus) nicht optimal ausgebildet oder zum Beispiel durch Entzündungen, erhöhten Augen- oder Gehirndruck geschädigt wurde. Der Grad der Sehbehinderung kann bei diesem Leiden variieren.

Netzhautablösung
Für eine Netzhautablösung gibt es recht unterschiedliche Ursachen. Die Betroffenen nehmen eine Netzhautablösung oft als "Lichtblitze" wahr. Später kommt es dann vermehrt zu Gesichtsfeldausfällen. Eine Netzhautablösung muss möglichst schnell durch eine Operation wieder angelegt werden.

Albinismus
Von Albinismus betroffene Menschen zeichnen sich durch unpigmentierte, hellfarbene Haut, helle bis weißliche Haare und meist graublaue Augen mit einer hellen Iris aus. Damit verbunden sind meist auch ein stark herabgesetztes Sehvermögen und eine hohe Blendempfindlichkeit.

Farbenblindheit
Bei der totalen Farbenblindheit (Achromatopsie) fehlt, wie der Name schon sagt, jegliche Farbwahrnehmung. Da die Betroffenen nur mit den Stäbchen-Zellen (Helligkeitswahrnehmung) der Netzhaut sehen können leiden sie unter extremer Blendempfindlichkeit. Diese Augenkrankheit geht mit einem sehr stark geminderten Sehvermögen einher.

Betroffene der partiellen Farbenblindheit können teilweise Farben wahrnehmen. Durch das Fehlen bestimmter Farbwahrnehmungsbereiche treten jedoch Verwechslungen der Farben auf. In Deutschland leiden rund 8% der Männer und 0,4% der Frauen unter der partiellen Farbenblindheit.

Bei der Rotblindheit (Protanopie) kann Rot nicht wahrgenommen werden. Dadurch werden Rot mit Gelb, Braun mit Grün bzw. jede Farbe miteinander, sowie Violett mit Blau und Dunkelrot mit Schwarz verwechselt.

Wenn Grün durch die Grünblindheit (Deuteranopie) nicht wahrgenommen werden kann, treten die gleichen Symptome wie bei der Rotblindheit auf. Mit Ausnahme der Verwechslung von Dunkelrot mit Schwarz.

Ein Betroffener der Blaublindheit (Tritanopie) verwechselt Rot mit Orange, Blau mit Grün, Grüngelb mit Grau sowie Violett und Hellgelb mit Weiß.

Bei vielen Menschen treten gleich zwei der drei partiellen Farbenblindheiten auf. Betroffene der sog. Rot-/Grün-Farbenblindheit können weder Grün noch Rot wahrnehmen.

Wir bieten Lehrern und Schülern aller Jahrgangsstufen anschauliches Informationsmaterial über blinde und sehbehinderte Menschen.

Wählen Sie aus dem Schulmaterial für Grundschüler aus:

Wählen Sie aus dem Schulmaterial für weiterführende Schulen aus:

  • ein Blindenschriftalphabet pro SchülerIn Din A5 je 0,25 €
  • ODER: ein Blindenschriftalphabet pro SchülerIn Din A4 je 0,40 €
  • Informationen zur Blindenschrift und deren Erfinder Louis Braille (kostenfrei)
  • ein kurzer Text in Blindenschrift pro SchülerIn
    (hierzu erbitten wir einen kurzen Text / ein Gedicht als Word-Dokument der sich auf den Lehrplan bezieht) je 0,25 €
  • der selbe Text /das Gedicht liegt dann in Schwarzschrift bei (kostenfrei)
  • Eine Simulationsbrille 10 % Sehrest (verschwommen) , Diabetische Retinopathie, Retinopathia Pigmentosa oder AMD je Simulationsbrille 0,90 €
  • Die Broschüre "Nicht so, sondern so" je 0,90 €
  • Die Broschüre "Der Blindenführhund – Assistenz auf vier Pfoten" je 0,40 €

  • Weitere Informationen: https://www.woche-des-sehens.de/schulmaterial/matterial-fuer-die-sekundarstufe/

Wählen Sie aus dem Informationsmaterial für Pflegeschulen aus:

  • ein Blindenschriftalphabet pro SchülerIn Din A5 je 0,25 €
  • Informationen zur Blindenschrift und deren Erfinder Louis Braille (kostenfrei)
  • Simulationsbrillen mit 10 % Sehrest (verschwommen), Diabetische Retinopathie oder AMD je Simulationsbrille 0,90 €
  • Die Broschüre Din A 4 "Sehbehinderte Menschen in Alterseinrichtungen" Vorschläge für Leitungskräfte je 1,70 €
  • Die Broschüre Din A 5 "Sehbehinderte Menschen in Alterseinrichtungen" Hinweise für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter je 0,80 €

Broschüren können in der Rubrik "Angebote" eingesehen und als pdf heruntergeladen werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite des DBSV:
http://www.dbsv.org/dbsv/aufgaben-und-themen/schulaktion/
Gerne verweisen wir auch auf online-Spiele die einen Eindruck vermitteln, wie blinde und sehbehinderte Menschen ihre Umgebung wahrnehmen und wie sie sich darin orientieren:
https://www.woche-des-sehens.de/spiel/

Selbstverständlich können Sie auch nur Teile des Schulmaterials bestellen. 
Mit Ihrer Bestellung kommt dann eine Rechnung über den Gesamtbetrag, der auch die anfallenden Bearbeitungs- und Versandkosten enthält. Bitte beachten Sie, dass bei einem Bestellwert über 20,00 € Vorauskasse geleistet werden muss.

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Für den Besuch eines  Betroffenen an Ihrer Schule/ in Ihrer Einrichtung wenden Sie sich bitte an einen Bezirksgruppenleiter/eine Bezirksgruppenleiterin aus Ihrem Landkreis.

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